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Hebesätze Frensdorf
380 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Frensdorf aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 380 %. Der Median Landkreis Bamberg liegt bei 360 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.
Wie Frensdorf zum Landesdurchschnitt liegt
Frensdorf liegt im mittleren Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 2.486 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 380 %. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.594 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 549-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.
Frensdorf im Zahlenvergleich
Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Frensdorf | 380 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Bamberg | 360 % | Berichtsjahr 2024 | +20 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
Von 36 Gemeinden im Landkreis Bamberg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Frensdorf auf Platz 23, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.
Gemeinden nahe am Wert von Frensdorf
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Frensdorf | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Breitengüßbach | 380 % | 0 Prozentpunkte | 380 % |
| Heiligenstadt i.OFr. | 380 % | 0 Prozentpunkte | 490 % |
| Königsfeld | 380 % | 0 Prozentpunkte | 400 % |
| Rattelsdorf | 380 % | 0 Prozentpunkte | 380 % |
| Reckendorf | 380 % | 0 Prozentpunkte | 400 % |
Gewerbesteuer in Frensdorf an einem Beispiel
Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 380 % Hebesatz sind 12.701,50 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.
Auf welcher Grundlage festgesetzt wird
Zuständig für die Festsetzung ist Frensdorf selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Frensdorf noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Frensdorf
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Frensdorf?
Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 380 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 12.701,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Frensdorf?
Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 380 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Frensdorf hoch?
Frensdorf liegt 20 Prozentpunkte darüber, gemessen am Median Landkreis Bamberg von 360 %.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Frensdorf legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.
Belege und Abrufdatum
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.