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Bayern Landkreis Bamberg Heiligenstadt i.OFr.

Hebesätze Heiligenstadt i.OFr.

Landkreis Bamberg · AGS 09471142 · 3.587 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Heiligenstadt i.OFr., M

Gewerbesteuer
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
490 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
490 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

380 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Heiligenstadt i.OFr. aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 490 %. Der Median Landkreis Bamberg liegt bei 360 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.

Wo Heiligenstadt i.OFr. im Vergleich steht

Der Wert von 380 % ordnet Heiligenstadt i.OFr. im mittleren Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 2.485 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.594 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 842-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Heiligenstadt i.OFr. ausweisen

Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.

Gewerbesteuer-Hebesatz Heiligenstadt i.OFr., je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Heiligenstadt i.OFr. 380 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Bamberg 360 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte

Von 36 Gemeinden im Landkreis Bamberg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Heiligenstadt i.OFr. auf Platz 23, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Vergleichbare Gemeinden in der Nähe

Gemeinden im Landkreis Bamberg mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Heiligenstadt i.OFr. Grundsteuer B
Breitengüßbach 380 % 0 Prozentpunkte 380 %
Frensdorf 380 % 0 Prozentpunkte 380 %
Königsfeld 380 % 0 Prozentpunkte 400 %
Rattelsdorf 380 % 0 Prozentpunkte 380 %
Reckendorf 380 % 0 Prozentpunkte 400 %

Was der Hebesatz in Heiligenstadt i.OFr. in Euro bedeutet

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 380 % macht daraus 12.701,50 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Wo die Festsetzung für Heiligenstadt i.OFr. nachzulesen ist

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Heiligenstadt i.OFr. nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Heiligenstadt i.OFr. noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Heiligenstadt i.OFr.

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Heiligenstadt i.OFr.?

In Heiligenstadt i.OFr. gilt ein Hebesatz von 380 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 12.701,50 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Heiligenstadt i.OFr.?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 490 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Heiligenstadt i.OFr. hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Bamberg von 360 % liegt Heiligenstadt i.OFr. 20 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Heiligenstadt i.OFr.. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Heiligenstadt i.OFr.
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Diese Seite gibt festgesetzte Werte mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung. Was gilt, steht in der Satzung und im Bescheid. Regeln: Methodik, Werkzeug: Gewerbesteuer berechnen.