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Bayern Landkreis Rosenheim Wasserburg a.Inn

Hebesätze Wasserburg a.Inn

Landkreis Rosenheim · AGS 09187182 · 12.896 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Wasserburg a.Inn, St

Gewerbesteuer
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Wasserburg a.Inn gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 380 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 380 %. Der Median Landkreis Rosenheim liegt bei 335 %, die Differenz beträgt 45 Prozentpunkte.

Was der Wert für Wasserburg a.Inn bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Wasserburg a.Inn im mittleren Fünftel; der Satz von 380 % kommt insgesamt 2.486 mal vor. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.594 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 163-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Wasserburg a.Inn im Überblick

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Wasserburg a.Inn, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Wasserburg a.Inn 380 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Rosenheim 335 % Berichtsjahr 2024 +45 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte

Von 46 Gemeinden im Landkreis Rosenheim mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Wasserburg a.Inn auf Platz 38, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Nachbarn von Wasserburg a.Inn mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Rosenheim mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Wasserburg a.Inn Grundsteuer B
Bruckmühl 380 % 0 Prozentpunkte 320 %
Feldkirchen-Westerham 380 % 0 Prozentpunkte 330 %
Großkarolinenfeld 380 % 0 Prozentpunkte 310 %
Soyen 380 % 0 Prozentpunkte 300 %
Bad Feilnbach 370 % −10 Prozentpunkte 380 %

Was die Gewerbesteuer in Wasserburg a.Inn konkret kostet

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 380 % sind das 12.701,50 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Wer den Hebesatz in Wasserburg a.Inn beschliesst

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Wasserburg a.Inn, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Wasserburg a.Inn noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Wasserburg a.Inn

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Wasserburg a.Inn?

In Wasserburg a.Inn gilt ein Hebesatz von 380 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 12.701,50 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Wasserburg a.Inn?

380 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Wasserburg a.Inn hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Rosenheim von 335 % liegt Wasserburg a.Inn 45 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Wasserburg a.Inn selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Wasserburg a.Inn
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.