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Brandenburg Landkreis Ostprignitz-Ruppin Walsleben

Hebesätze Walsleben

Landkreis Ostprignitz-Ruppin · AGS 12068452 · 800 Einwohner

Gewerbesteuer
310 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
410 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
320 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Walsleben beträgt 310 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 410 %. Der Median Landkreis Ostprignitz-Ruppin liegt bei 323 %, die Differenz beträgt 13 Prozentpunkte.

Wie Walsleben bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Walsleben im niedrigsten Fünftel. Denselben Satz von 310 % setzen bundesweit 270 Gemeinden fest. Innerhalb von Brandenburg steht die Gemeinde auf Platz 70 von 413, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 304-grösste von 413 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Walsleben nach Quelle

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Walsleben, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Walsleben 310 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Ostprignitz-Ruppin 323 % Berichtsjahr 2024 −13 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −70 Prozentpunkte

Von 23 Gemeinden im Landkreis Ostprignitz-Ruppin mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Walsleben auf Platz 3, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Gemeinden nahe am Wert von Walsleben

Gemeinden im Landkreis Ostprignitz-Ruppin mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Walsleben Grundsteuer B
Dabergotz 310 % 0 Prozentpunkte 405 %
Märkisch Linden 310 % 0 Prozentpunkte 345 %
Storbeck-Frankendorf 310 % 0 Prozentpunkte 345 %
Stüdenitz-Schönermark 310 % 0 Prozentpunkte 340 %
Temnitztal 310 % 0 Prozentpunkte 345 %

Ein Rechenbeispiel für Walsleben

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 310 % ergibt das 10.361,75 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.339,75 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Walsleben legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Walsleben fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Walsleben

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Walsleben?

In Walsleben gilt ein Hebesatz von 310 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 10.361,75 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Walsleben?

Walsleben setzt die Grundsteuer B auf 410 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Walsleben hoch?

Walsleben liegt 13 Prozentpunkte darunter, gemessen am Median Landkreis Ostprignitz-Ruppin von 323 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Walsleben. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Walsleben
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.