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Brandenburg Landkreis Ostprignitz-Ruppin Stüdenitz-Schönermark

Hebesätze Stüdenitz-Schönermark

Landkreis Ostprignitz-Ruppin · AGS 12068417 · 589 Einwohner

Gewerbesteuer
310 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
340 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
250 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Stüdenitz-Schönermark gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 310 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 340 %. Der Median Landkreis Ostprignitz-Ruppin liegt bei 323 %, die Differenz beträgt 13 Prozentpunkte.

Was der Wert für Stüdenitz-Schönermark bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Stüdenitz-Schönermark im niedrigsten Fünftel; der Satz von 310 % kommt insgesamt 270 mal vor. Innerhalb von Brandenburg steht die Gemeinde auf Platz 70 von 413, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 360-grösste von 413 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Stüdenitz-Schönermark im Überblick

Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.

Gewerbesteuer-Hebesatz Stüdenitz-Schönermark, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Stüdenitz-Schönermark 310 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Ostprignitz-Ruppin 323 % Berichtsjahr 2024 −13 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −70 Prozentpunkte

Von 23 Gemeinden im Landkreis Ostprignitz-Ruppin mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Stüdenitz-Schönermark auf Platz 3, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Vergleichbare Gemeinden in der Nähe

Gemeinden im Landkreis Ostprignitz-Ruppin mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Stüdenitz-Schönermark Grundsteuer B
Dabergotz 310 % 0 Prozentpunkte 405 %
Märkisch Linden 310 % 0 Prozentpunkte 345 %
Storbeck-Frankendorf 310 % 0 Prozentpunkte 345 %
Temnitztal 310 % 0 Prozentpunkte 345 %
Walsleben 310 % 0 Prozentpunkte 410 %

Was die Gewerbesteuer in Stüdenitz-Schönermark konkret kostet

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 310 % sind das 10.361,75 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.339,75 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Wo die Festsetzung für Stüdenitz-Schönermark nachzulesen ist

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Stüdenitz-Schönermark, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Stüdenitz-Schönermark noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Stüdenitz-Schönermark

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Stüdenitz-Schönermark?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 310 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 10.361,75 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Stüdenitz-Schönermark?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 340 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Stüdenitz-Schönermark hoch?

Gemessen am Median Landkreis Ostprignitz-Ruppin von 323 % liegt der Satz von Stüdenitz-Schönermark 13 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Stüdenitz-Schönermark legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Stüdenitz-Schönermark
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Diese Seite gibt festgesetzte Werte mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung. Was gilt, steht in der Satzung und im Bescheid. Regeln: Methodik, Werkzeug: Gewerbesteuer berechnen.