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Brandenburg Landkreis Ostprignitz-Ruppin Storbeck-Frankendorf

Hebesätze Storbeck-Frankendorf

Landkreis Ostprignitz-Ruppin · AGS 12068413 · 475 Einwohner

Gewerbesteuer
310 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
345 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
230 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

310 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Storbeck-Frankendorf aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 345 %. Der Median Landkreis Ostprignitz-Ruppin liegt bei 323 %, die Differenz beträgt 13 Prozentpunkte.

Wie Storbeck-Frankendorf zum Landesdurchschnitt liegt

Storbeck-Frankendorf liegt im niedrigsten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 270 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 310 %. Innerhalb von Brandenburg steht die Gemeinde auf Platz 70 von 413, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 391-grösste von 413 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Storbeck-Frankendorf im Überblick

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Storbeck-Frankendorf, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Storbeck-Frankendorf 310 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Ostprignitz-Ruppin 323 % Berichtsjahr 2024 −13 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −70 Prozentpunkte

Von 23 Gemeinden im Landkreis Ostprignitz-Ruppin mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Storbeck-Frankendorf auf Platz 3, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Nachbarn von Storbeck-Frankendorf mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Ostprignitz-Ruppin mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Storbeck-Frankendorf Grundsteuer B
Dabergotz 310 % 0 Prozentpunkte 405 %
Märkisch Linden 310 % 0 Prozentpunkte 345 %
Stüdenitz-Schönermark 310 % 0 Prozentpunkte 340 %
Temnitztal 310 % 0 Prozentpunkte 345 %
Walsleben 310 % 0 Prozentpunkte 410 %

Was die Gewerbesteuer in Storbeck-Frankendorf konkret kostet

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 310 % Hebesatz sind 10.361,75 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.339,75 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Wer den Hebesatz in Storbeck-Frankendorf beschliesst

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Storbeck-Frankendorf, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Storbeck-Frankendorf noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Storbeck-Frankendorf

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Storbeck-Frankendorf?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 310 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 10.361,75 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Storbeck-Frankendorf?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 345 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Storbeck-Frankendorf hoch?

Der Median Landkreis Ostprignitz-Ruppin liegt bei 323 %. Storbeck-Frankendorf liegt damit 13 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Storbeck-Frankendorf. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Storbeck-Frankendorf
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.