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Brandenburg Landkreis Ostprignitz-Ruppin Temnitztal

Hebesätze Temnitztal

Landkreis Ostprignitz-Ruppin · AGS 12068426 · 1.515 Einwohner

Gewerbesteuer
310 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
345 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
230 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Temnitztal ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 310 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 345 %. Der Median Landkreis Ostprignitz-Ruppin liegt bei 323 %, die Differenz beträgt 13 Prozentpunkte.

Wie Temnitztal bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Temnitztal im niedrigsten Fünftel. Denselben Satz von 310 % setzen bundesweit 270 Gemeinden fest. Innerhalb von Brandenburg steht die Gemeinde auf Platz 70 von 413, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 223-grösste von 413 Gemeinden des Landes.

Temnitztal im Zahlenvergleich

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Temnitztal, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Temnitztal 310 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Ostprignitz-Ruppin 323 % Berichtsjahr 2024 −13 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −70 Prozentpunkte

Von 23 Gemeinden im Landkreis Ostprignitz-Ruppin mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Temnitztal auf Platz 3, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Wie die Umgebung von Temnitztal liegt

Gemeinden im Landkreis Ostprignitz-Ruppin mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Temnitztal Grundsteuer B
Dabergotz 310 % 0 Prozentpunkte 405 %
Märkisch Linden 310 % 0 Prozentpunkte 345 %
Storbeck-Frankendorf 310 % 0 Prozentpunkte 345 %
Stüdenitz-Schönermark 310 % 0 Prozentpunkte 340 %
Walsleben 310 % 0 Prozentpunkte 410 %

Gewerbesteuer in Temnitztal an einem Beispiel

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 310 % ergibt das 10.361,75 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.339,75 Euro mehr. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Welche Satzung gilt

Zuständig für die Festsetzung ist Temnitztal selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Temnitztal noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Temnitztal

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Temnitztal?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 310 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 10.361,75 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Temnitztal?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 345 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Temnitztal hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 323 %. Temnitztal liegt 13 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Temnitztal. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Temnitztal
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.