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Hebesätze Usingen
Für Usingen ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 357 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 605 %. Der Median Hochtaunuskreis liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 23 Prozentpunkte.
Wie Usingen zum Landesdurchschnitt liegt
Usingen liegt im zweiten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 62 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 357 %. Innerhalb von Hessen steht die Gemeinde auf Platz 9 von 421, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 96-größte von 422 Gemeinden des Landes.
Usingen im Zahlenvergleich
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Usingen | 357 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Hochtaunuskreis | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −23 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −23 Prozentpunkte |
Von 13 Gemeinden im Hochtaunuskreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Usingen auf Platz 1, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.
Wie die Umgebung von Usingen liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Usingen | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Kronberg im Taunus | 357 % | 0 Prozentpunkte | 470 % |
| Schmitten im Taunus | 360 % | +3 Prozentpunkte | 660 % |
| Weilrod | 360 % | +3 Prozentpunkte | 450 % |
| Glashütten | 380 % | +23 Prozentpunkte | 725 % |
| Grävenwiesbach | 380 % | +23 Prozentpunkte | 690 % |
Gewerbesteuer in Usingen an einem Beispiel
Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 357 % Hebesatz sind 11.932,73 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 768,77 Euro mehr. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit diesem Satz und eigenen Werten.
Welche Satzung gilt
Zuständig für die Festsetzung ist Usingen selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist maßgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Usingen noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Wie viel Gewerbesteuer in Usingen tatsächlich eingeht
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 9.423.575 Euro | 601 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 923.879 Euro | 59 Euro |
| Grundsteuer B | 3.518.564 Euro | 224 Euro |
| Grundsteuer A | 36.897 Euro | 2 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 15.683 | |
Auf jeden Einwohner entfielen in Usingen im Berichtsjahr 2024 601 Euro Gewerbesteuer. Der Median über alle Gemeinden beträgt 383 Euro; Usingen liegt über diesem Wert. Im Land Hessen liegt der Median bei 443 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Usingen
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Usingen?
Usingen setzt 357 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 11.932,73 Euro im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Usingen?
605 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Maßgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.
Ist die Gewerbesteuer in Usingen hoch?
Im Vergleich zum Median Hochtaunuskreis von 380 % liegt Usingen 23 Prozentpunkte darunter.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Zuständig ist Usingen selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Woraus sich die Angaben ergeben
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.