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Hessen Hochtaunuskreis Glashütten

Hebesätze Glashütten

Hochtaunuskreis · AGS 06434003 · 5.414 Einwohner

Gewerbesteuer
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
725 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
450 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Glashütten ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 380 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 725 %. Der Median Hochtaunuskreis liegt bei 380 % und damit auf demselben Wert.

Wo Glashütten im Vergleich steht

Der Wert von 380 % ordnet Glashütten im mittleren Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 2.485 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Hessen steht die Gemeinde auf Platz 86 von 421, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 289-grösste von 422 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Glashütten im Überblick

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Glashütten, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Glashütten 380 % Berichtsjahr 2024
Median Hochtaunuskreis 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte

Von 13 Gemeinden im Hochtaunuskreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Glashütten auf Platz 5, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Wie die Umgebung von Glashütten liegt

Gemeinden im Hochtaunuskreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Glashütten Grundsteuer B
Grävenwiesbach 380 % 0 Prozentpunkte 690 %
Königstein im Taunus 380 % 0 Prozentpunkte 540 %
Neu-Anspach 380 % 0 Prozentpunkte 758 %
Wehrheim 388 % +8 Prozentpunkte 479 %
Steinbach (Taunus) 395 % +15 Prozentpunkte 900 %

Was die Gewerbesteuer in Glashütten konkret kostet

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 380 % macht daraus 12.701,50 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Welche Satzung gilt

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Glashütten, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Glashütten noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Glashütten

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Glashütten?

Glashütten setzt 380 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 12.701,50 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Glashütten?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 725 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Glashütten hoch?

Glashütten liegt genau darauf, gemessen am Median Hochtaunuskreis von 380 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Glashütten selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Glashütten
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.