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Hessen Hochtaunuskreis Kronberg im Taunus

Hebesätze Kronberg im Taunus

Hochtaunuskreis · AGS 06434006 · 18.420 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Kronberg im Taunus, Stadt

Gewerbesteuer
357 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
470 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Kronberg im Taunus gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 357 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 470 %. Der Median Hochtaunuskreis liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 23 Prozentpunkte.

Ist der Hebesatz in Kronberg im Taunus hoch?

62 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 357 % fest. Damit liegt Kronberg im Taunus im zweiten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Hessen steht die Gemeinde auf Platz 9 von 421, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 65-grösste von 422 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Kronberg im Taunus nach Quelle

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Kronberg im Taunus, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Kronberg im Taunus 357 % Berichtsjahr 2024
Median Hochtaunuskreis 380 % Berichtsjahr 2024 −23 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −23 Prozentpunkte

Von 13 Gemeinden im Hochtaunuskreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Kronberg im Taunus auf Platz 1, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Hochtaunuskreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Kronberg im Taunus Grundsteuer B
Usingen 357 % 0 Prozentpunkte 605 %
Schmitten im Taunus 360 % +3 Prozentpunkte 660 %
Weilrod 360 % +3 Prozentpunkte 450 %
Glashütten 380 % +23 Prozentpunkte 725 %
Grävenwiesbach 380 % +23 Prozentpunkte 690 %

Ein Rechenbeispiel für Kronberg im Taunus

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 357 %, also 11.932,73 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 768,77 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Kronberg im Taunus legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Kronberg im Taunus fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Kronberg im Taunus

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Kronberg im Taunus?

In Kronberg im Taunus gilt ein Hebesatz von 357 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 11.932,73 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Kronberg im Taunus?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 470 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Kronberg im Taunus hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 380 %. Kronberg im Taunus liegt 23 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Kronberg im Taunus. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Kronberg im Taunus
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.