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Hebesätze Untersteinach
In Untersteinach gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 335 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 355 %. Der Median Landkreis Kulmbach liegt bei 338 %, die Differenz beträgt 3 Prozentpunkte.
Wie Untersteinach bundesweit einzuordnen ist
Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Untersteinach im niedrigsten Fünftel. Denselben Satz von 335 % setzen bundesweit 34 Gemeinden fest. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 819 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.440-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.
Untersteinach im Zahlenvergleich
Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Untersteinach | 335 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Kulmbach | 338 % | Berichtsjahr 2024 | −3 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −45 Prozentpunkte |
Von 22 Gemeinden im Landkreis Kulmbach mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Untersteinach auf Platz 11, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.
Gemeinden nahe am Wert von Untersteinach
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Untersteinach | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Grafengehaig | 340 % | +5 Prozentpunkte | 380 % |
| Ködnitz | 330 % | −5 Prozentpunkte | 330 % |
| Ludwigschorgast | 330 % | −5 Prozentpunkte | 370 % |
| Mainleus | 340 % | +5 Prozentpunkte | 345 % |
| Neuenmarkt | 330 % | −5 Prozentpunkte | 320 % |
Gewerbesteuer in Untersteinach an einem Beispiel
Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 335 % ergibt das 11.197,38 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.504,13 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.
Auf welcher Grundlage festgesetzt wird
Zuständig für die Festsetzung ist Untersteinach selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Untersteinach noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Untersteinach
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Untersteinach?
In Untersteinach gilt ein Hebesatz von 335 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 11.197,38 Euro jährlich.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Untersteinach?
Untersteinach setzt die Grundsteuer B auf 355 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Untersteinach hoch?
Der Vergleichswert im Kreis beträgt 338 %. Untersteinach liegt 3 Prozentpunkte darunter.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Untersteinach legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.
Quellen und Stände
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.