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Bayern Landkreis Kulmbach Untersteinach

Hebesätze Untersteinach

Landkreis Kulmbach · AGS 09477159 · 1.799 Einwohner

Gewerbesteuer
335 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
355 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
370 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Untersteinach gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 335 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 355 %. Der Median Landkreis Kulmbach liegt bei 338 %, die Differenz beträgt 3 Prozentpunkte.

Wie Untersteinach bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Untersteinach im niedrigsten Fünftel. Denselben Satz von 335 % setzen bundesweit 34 Gemeinden fest. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 819 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.440-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Untersteinach im Zahlenvergleich

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Untersteinach, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Untersteinach 335 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Kulmbach 338 % Berichtsjahr 2024 −3 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −45 Prozentpunkte

Von 22 Gemeinden im Landkreis Kulmbach mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Untersteinach auf Platz 11, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Gemeinden nahe am Wert von Untersteinach

Gemeinden im Landkreis Kulmbach mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Untersteinach Grundsteuer B
Grafengehaig 340 % +5 Prozentpunkte 380 %
Ködnitz 330 % −5 Prozentpunkte 330 %
Ludwigschorgast 330 % −5 Prozentpunkte 370 %
Mainleus 340 % +5 Prozentpunkte 345 %
Neuenmarkt 330 % −5 Prozentpunkte 320 %

Gewerbesteuer in Untersteinach an einem Beispiel

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 335 % ergibt das 11.197,38 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.504,13 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Zuständig für die Festsetzung ist Untersteinach selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Untersteinach noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Untersteinach

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Untersteinach?

In Untersteinach gilt ein Hebesatz von 335 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 11.197,38 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Untersteinach?

Untersteinach setzt die Grundsteuer B auf 355 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Untersteinach hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 338 %. Untersteinach liegt 3 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Untersteinach legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Untersteinach
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.