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Bayern Landkreis Kulmbach Ködnitz

Hebesätze Ködnitz

Landkreis Kulmbach · AGS 09477127 · 1.524 Einwohner

Gewerbesteuer
330 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
330 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
330 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Ködnitz beträgt 330 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 330 %. Der Median Landkreis Kulmbach liegt bei 338 %, die Differenz beträgt 8 Prozentpunkte.

Wie Ködnitz bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Ködnitz im niedrigsten Fünftel. Denselben Satz von 330 % setzen bundesweit 429 Gemeinden fest. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 581 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.600-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Ködnitz im Zahlenvergleich

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Ködnitz, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Ködnitz 330 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Kulmbach 338 % Berichtsjahr 2024 −8 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −50 Prozentpunkte

Von 22 Gemeinden im Landkreis Kulmbach mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Ködnitz auf Platz 8, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Nachbarn von Ködnitz mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Kulmbach mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Ködnitz Grundsteuer B
Ludwigschorgast 330 % 0 Prozentpunkte 370 %
Neuenmarkt 330 % 0 Prozentpunkte 320 %
Untersteinach 335 % +5 Prozentpunkte 355 %
Grafengehaig 340 % +10 Prozentpunkte 380 %
Mainleus 340 % +10 Prozentpunkte 345 %

Gewerbesteuer in Ködnitz an einem Beispiel

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 330 % ergibt das 11.030,25 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.671,25 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wer den Hebesatz in Ködnitz beschliesst

Zuständig für die Festsetzung ist Ködnitz selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Ködnitz noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Ködnitz

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Ködnitz?

Ködnitz setzt 330 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 11.030,25 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Ködnitz?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 330 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Ködnitz hoch?

Der Median Landkreis Kulmbach liegt bei 338 %. Ködnitz liegt damit 8 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Ködnitz. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Ködnitz
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.