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Bayern Landkreis Kulmbach Neuenmarkt

Hebesätze Neuenmarkt

Landkreis Kulmbach · AGS 09477143 · 2.941 Einwohner

Gewerbesteuer
330 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
320 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
320 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Neuenmarkt setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 330 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 320 %. Der Median Landkreis Kulmbach liegt bei 338 %, die Differenz beträgt 8 Prozentpunkte.

Was der Wert für Neuenmarkt bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Neuenmarkt im niedrigsten Fünftel; der Satz von 330 % kommt insgesamt 429 mal vor. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 581 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.022-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Neuenmarkt vorliegen

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Neuenmarkt, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Neuenmarkt 330 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Kulmbach 338 % Berichtsjahr 2024 −8 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −50 Prozentpunkte

Von 22 Gemeinden im Landkreis Kulmbach mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Neuenmarkt auf Platz 8, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Wie die Umgebung von Neuenmarkt liegt

Gemeinden im Landkreis Kulmbach mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Neuenmarkt Grundsteuer B
Ködnitz 330 % 0 Prozentpunkte 330 %
Ludwigschorgast 330 % 0 Prozentpunkte 370 %
Untersteinach 335 % +5 Prozentpunkte 355 %
Grafengehaig 340 % +10 Prozentpunkte 380 %
Mainleus 340 % +10 Prozentpunkte 345 %

Wie viel Gewerbesteuer in Neuenmarkt anfällt

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 330 % sind das 11.030,25 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.671,25 Euro mehr. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Welche Satzung gilt

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Neuenmarkt und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Neuenmarkt ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Neuenmarkt

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Neuenmarkt?

Der Hebesatz liegt bei 330 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 11.030,25 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Neuenmarkt?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 320 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Neuenmarkt hoch?

Neuenmarkt liegt 8 Prozentpunkte darunter, gemessen am Median Landkreis Kulmbach von 338 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Neuenmarkt per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Neuenmarkt
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.