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Bayern Landkreis Kulmbach Grafengehaig

Hebesätze Grafengehaig

Landkreis Kulmbach · AGS 09477117 · 828 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Grafengehaig, M

Gewerbesteuer
340 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Grafengehaig setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 340 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 380 %. Der Median Landkreis Kulmbach liegt bei 338 %, die Differenz beträgt 2 Prozentpunkte.

Wo Grafengehaig im Vergleich steht

Der Wert von 340 % ordnet Grafengehaig im niedrigsten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 544 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 835 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 2.007-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Grafengehaig vorliegen

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Grafengehaig, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Grafengehaig 340 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Kulmbach 338 % Berichtsjahr 2024 +2 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −40 Prozentpunkte

Von 22 Gemeinden im Landkreis Kulmbach mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Grafengehaig auf Platz 12, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Nachbarn von Grafengehaig mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Kulmbach mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Grafengehaig Grundsteuer B
Mainleus 340 % 0 Prozentpunkte 345 %
Presseck 340 % 0 Prozentpunkte 360 %
Thurnau 340 % 0 Prozentpunkte 340 %
Stadtsteinach 343 % +3 Prozentpunkte 344 %
Harsdorf 345 % +5 Prozentpunkte 390 %

Wie viel Gewerbesteuer in Grafengehaig anfällt

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 340 % macht daraus 11.364,50 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.337,00 Euro mehr. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Wer den Hebesatz in Grafengehaig beschliesst

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Grafengehaig und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Grafengehaig ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Grafengehaig

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Grafengehaig?

Grafengehaig setzt 340 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 11.364,50 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Grafengehaig?

Die Grundsteuer B liegt bei 380 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Grafengehaig hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Kulmbach von 338 % liegt Grafengehaig 2 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Grafengehaig legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Grafengehaig
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.