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Rheinland-Pfalz Landkreis Vulkaneifel Üdersdorf

Hebesätze Üdersdorf

Landkreis Vulkaneifel · AGS 07233075 · 1.120 Einwohner

Gewerbesteuer
405 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
480 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Üdersdorf beträgt 405 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 480 %. Der Median Landkreis Vulkaneifel liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 25 Prozentpunkte.

Wie Üdersdorf zum Landesdurchschnitt liegt

Üdersdorf liegt im höchsten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 55 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 405 %. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 2.009 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 619-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Üdersdorf ausweisen

Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.

Gewerbesteuer-Hebesatz Üdersdorf, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Üdersdorf 405 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Vulkaneifel 380 % Berichtsjahr 2024 +25 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +25 Prozentpunkte

Von 109 Gemeinden im Landkreis Vulkaneifel mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Üdersdorf auf Platz 93, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Vergleichbare Gemeinden in der Nähe

Gemeinden im Landkreis Vulkaneifel mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Üdersdorf Grundsteuer B
Berlingen 405 % 0 Prozentpunkte 470 %
Densborn 405 % 0 Prozentpunkte 520 %
Schalkenmehren 405 % 0 Prozentpunkte 500 %
Duppach 410 % +5 Prozentpunkte 600 %
Gönnersdorf 400 % −5 Prozentpunkte 700 %

Was der Hebesatz in Üdersdorf in Euro bedeutet

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 405 % Hebesatz sind 13.537,13 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 835,63 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wo die Festsetzung für Üdersdorf nachzulesen ist

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Üdersdorf nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Üdersdorf noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Üdersdorf

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Üdersdorf?

Üdersdorf setzt 405 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 13.537,13 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Üdersdorf?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 480 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Üdersdorf hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 380 %. Üdersdorf liegt 25 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Üdersdorf durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Üdersdorf
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Diese Seite gibt festgesetzte Werte mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung. Was gilt, steht in der Satzung und im Bescheid. Regeln: Methodik, Werkzeug: Gewerbesteuer berechnen.