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Hebesätze Duppach
Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Duppach beträgt 410 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 600 %. Der Median Landkreis Vulkaneifel liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 30 Prozentpunkte.
Was der Wert für Duppach bedeutet
Bundesweit betrachtet fällt Duppach im höchsten Fünftel; der Satz von 410 % kommt insgesamt 177 mal vor. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 2.037 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.716-größte von 2.301 Gemeinden des Landes.
Duppach im Zahlenvergleich
Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Duppach | 410 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Vulkaneifel | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +30 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +30 Prozentpunkte |
Von 109 Gemeinden im Landkreis Vulkaneifel mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Duppach auf Platz 97, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Größe geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.
Nachbarn von Duppach mit ähnlichem Satz
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Duppach | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Hillesheim | 410 % | 0 Prozentpunkte | 520 % |
| Berlingen | 405 % | −5 Prozentpunkte | 470 % |
| Densborn | 405 % | −5 Prozentpunkte | 520 % |
| Jünkerath | 415 % | +5 Prozentpunkte | 700 % |
| Pelm | 415 % | +5 Prozentpunkte | 530 % |
Gewerbesteuer in Duppach an einem Beispiel
120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 410 % sind das 13.704,25 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.
Wer den Hebesatz in Duppach beschließt
Zuständig für die Festsetzung ist Duppach selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist maßgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Duppach noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Wie viel Gewerbesteuer in Duppach tatsächlich eingeht
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 35.364 Euro | 129 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 3.019 Euro | 11 Euro |
| Grundsteuer B | 27.084 Euro | 99 Euro |
| Grundsteuer A | 12.468 Euro | 46 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 274 | |
Auf jeden Einwohner entfielen in Duppach im Berichtsjahr 2024 129 Euro Gewerbesteuer. Der Median über alle Gemeinden beträgt 383 Euro; Duppach liegt unter diesem Wert. Im Land Rheinland-Pfalz liegt der Median bei 212 Euro.
Bei 274 Einwohnern hängt der Wert je Einwohner stark an einzelnen Betrieben und schwankt von Jahr zu Jahr; er eignet sich kaum für Vergleiche.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Duppach
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Duppach?
410 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 13.704,25 Euro Steuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Duppach?
600 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Maßgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.
Ist die Gewerbesteuer in Duppach hoch?
Der Median Landkreis Vulkaneifel liegt bei 380 %. Duppach liegt damit 30 Prozentpunkte darüber.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Duppach legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.
Welche Quellen zugrunde liegen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.