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Rheinland-Pfalz Landkreis Vulkaneifel Densborn

Hebesätze Densborn

Landkreis Vulkaneifel · AGS 07233209 · 507 Einwohner

Gewerbesteuer
405 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
520 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
465 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Densborn gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 405 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 520 %. Der Median Landkreis Vulkaneifel liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 25 Prozentpunkte.

Wie Densborn zum Landesdurchschnitt liegt

Densborn liegt im höchsten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 55 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 405 %. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 2.009 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.231-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Densborn vorliegen

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Densborn, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Densborn 405 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Vulkaneifel 380 % Berichtsjahr 2024 +25 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +25 Prozentpunkte

Von 109 Gemeinden im Landkreis Vulkaneifel mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Densborn auf Platz 93, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Wie die Umgebung von Densborn liegt

Gemeinden im Landkreis Vulkaneifel mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Densborn Grundsteuer B
Berlingen 405 % 0 Prozentpunkte 470 %
Schalkenmehren 405 % 0 Prozentpunkte 500 %
Üdersdorf 405 % 0 Prozentpunkte 480 %
Duppach 410 % +5 Prozentpunkte 600 %
Gönnersdorf 400 % −5 Prozentpunkte 700 %

Wie viel Gewerbesteuer in Densborn anfällt

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 405 % Hebesatz sind 13.537,13 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 835,63 Euro weniger. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Welche Satzung gilt

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Densborn und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Densborn ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Densborn

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Densborn?

In Densborn gilt ein Hebesatz von 405 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 13.537,13 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Densborn?

520 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Densborn hoch?

Der Median Landkreis Vulkaneifel liegt bei 380 %. Densborn liegt damit 25 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Densborn selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Densborn
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.