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Rheinland-Pfalz Landkreis Vulkaneifel Gönnersdorf

Hebesätze Gönnersdorf

Landkreis Vulkaneifel · AGS 07233028 · 490 Einwohner

Gewerbesteuer
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
700 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
700 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Gönnersdorf setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 400 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 700 %. Der Median Landkreis Vulkaneifel liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.

Wo Gönnersdorf im Vergleich steht

Der Wert von 400 % ordnet Gönnersdorf im vierten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 1.112 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 1.710 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.268-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Gönnersdorf im Überblick

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Gönnersdorf, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Gönnersdorf 400 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Vulkaneifel 380 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte

Von 109 Gemeinden im Landkreis Vulkaneifel mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Gönnersdorf auf Platz 88, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Nachbarn von Gönnersdorf mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Vulkaneifel mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Gönnersdorf Grundsteuer B
Kalenborn-Scheuern 400 % 0 Prozentpunkte 550 %
Mückeln 400 % 0 Prozentpunkte 485 %
Stadtkyll 400 % 0 Prozentpunkte 465 %
Wiesbaum 400 % 0 Prozentpunkte 465 %
Basberg 395 % −5 Prozentpunkte 550 %

Was die Gewerbesteuer in Gönnersdorf konkret kostet

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 400 % macht daraus 13.370,00 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro weniger. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Wer den Hebesatz in Gönnersdorf beschliesst

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Gönnersdorf, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Gönnersdorf noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Gönnersdorf

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Gönnersdorf?

Der Hebesatz liegt bei 400 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 13.370,00 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Gönnersdorf?

700 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Gönnersdorf hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 380 %. Gönnersdorf liegt 20 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Gönnersdorf selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Gönnersdorf
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.