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Nordrhein-Westfalen › Kreis Heinsberg ›Übach-Palenberg

Hebesätze Übach-Palenberg

Kreis Heinsberg · AGS 05370028 · 24.124 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Übach-Palenberg, Stadt

Gewerbesteuer
475 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
680 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
300 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Übach-Palenberg beträgt 475 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 680 %. Der Median Kreis Heinsberg liegt bei 421 %, die Differenz beträgt 54 Prozentpunkte.

Wo Übach-Palenberg im Vergleich steht

Der Wert von 475 % ordnet Übach-Palenberg im höchsten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 17 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Nordrhein-Westfalen steht die Gemeinde auf Platz 244 von 396, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 181-größte von 396 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Übach-Palenberg ausweisen

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Übach-Palenberg, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Übach-Palenberg 475 % Berichtsjahr 2024 —
Median Kreis Heinsberg 421 % Berichtsjahr 2024 +54 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +95 Prozentpunkte

Von 10 Gemeinden im Kreis Heinsberg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Übach-Palenberg auf Platz 10, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Wie die Umgebung von Übach-Palenberg liegt

Gemeinden im Kreis Heinsberg mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Übach-Palenberg Grundsteuer B
Wegberg 433 % −42 Prozentpunkte 550 %
Heinsberg (Rhld.) 431 % −44 Prozentpunkte 500 %
Geilenkirchen 430 % −45 Prozentpunkte 600 %
Waldfeucht 421 % −54 Prozentpunkte 520 %
Erkelenz 420 % −55 Prozentpunkte 390 %

Was der Hebesatz in Übach-Palenberg in Euro bedeutet

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 475 % macht daraus 15.876,88 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 3.175,38 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Welche Satzung gilt

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Übach-Palenberg nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Übach-Palenberg noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Wie viel Gewerbesteuer in Übach-Palenberg tatsächlich eingeht

Istaufkommen der Realsteuern in Übach-Palenberg, Berichtsjahr 2024
MerkmalBetragje Einwohner
Gewerbesteuer18.786.347 Euro774 Euro
davon Gewerbesteuerumlage1.167.170 Euro48 Euro
Grundsteuer B5.770.302 Euro238 Euro
Grundsteuer A54.371 Euro2 Euro
Einwohner am 31.12.202424.277

Auf jeden Einwohner entfielen in Übach-Palenberg im Berichtsjahr 2024 774 Euro Gewerbesteuer. Der Median über alle Gemeinden beträgt 383 Euro; Übach-Palenberg liegt über diesem Wert. Im Land Nordrhein-Westfalen liegt der Median bei 742 Euro.

Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Übach-Palenberg

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Übach-Palenberg?

Der Hebesatz liegt bei 475 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 15.876,88 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Übach-Palenberg?

Die Grundsteuer B liegt bei 680 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Übach-Palenberg hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 421 %. Übach-Palenberg liegt 54 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Übach-Palenberg per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Übach-Palenberg
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.