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Nordrhein-Westfalen Kreis Heinsberg Waldfeucht

Hebesätze Waldfeucht

Kreis Heinsberg · AGS 05370032 · 9.089 Einwohner

Gewerbesteuer
421 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
520 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
280 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Waldfeucht beträgt 421 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 520 %. Der Median Kreis Heinsberg liegt bei 421 % und damit auf demselben Wert.

Wie Waldfeucht zum Landesdurchschnitt liegt

Waldfeucht liegt im höchsten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 6 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 421 %. Innerhalb von Nordrhein-Westfalen steht die Gemeinde auf Platz 92 von 396, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 355-grösste von 396 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Waldfeucht nach Quelle

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Waldfeucht, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Waldfeucht 421 % Berichtsjahr 2024
Median Kreis Heinsberg 421 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +41 Prozentpunkte

Von 10 Gemeinden im Kreis Heinsberg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Waldfeucht auf Platz 6, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Gemeinden nahe am Wert von Waldfeucht

Gemeinden im Kreis Heinsberg mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Waldfeucht Grundsteuer B
Erkelenz 420 % −1 Prozentpunkte 390 %
Selfkant 420 % −1 Prozentpunkte 660 %
Wassenberg 420 % −1 Prozentpunkte 490 %
Hückelhoven 417 % −4 Prozentpunkte 493 %
Gangelt 416 % −5 Prozentpunkte 500 %

Ein Rechenbeispiel für Waldfeucht

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 421 % Hebesatz sind 14.071,93 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.370,43 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Waldfeucht legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Waldfeucht fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Waldfeucht

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Waldfeucht?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 421 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 14.071,93 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Waldfeucht?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 520 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Waldfeucht hoch?

Im Vergleich zum Median Kreis Heinsberg von 421 % liegt Waldfeucht genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Waldfeucht durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Waldfeucht
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.