Zum Inhalt springen
hebesatzatlas.de

Nordrhein-Westfalen Kreis Heinsberg Geilenkirchen

Hebesätze Geilenkirchen

Kreis Heinsberg · AGS 05370012 · 28.177 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Geilenkirchen, Stadt

Gewerbesteuer
430 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
600 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
300 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Geilenkirchen beträgt 430 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 600 %. Der Median Kreis Heinsberg liegt bei 421 %, die Differenz beträgt 9 Prozentpunkte.

Was der Wert für Geilenkirchen bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Geilenkirchen im höchsten Fünftel; der Satz von 430 % kommt insgesamt 91 mal vor. Innerhalb von Nordrhein-Westfalen steht die Gemeinde auf Platz 112 von 396, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 148-grösste von 396 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Geilenkirchen im Überblick

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Geilenkirchen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Geilenkirchen 430 % Berichtsjahr 2024
Median Kreis Heinsberg 421 % Berichtsjahr 2024 +9 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +50 Prozentpunkte

Von 10 Gemeinden im Kreis Heinsberg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Geilenkirchen auf Platz 7, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Wie die Umgebung von Geilenkirchen liegt

Gemeinden im Kreis Heinsberg mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Geilenkirchen Grundsteuer B
Heinsberg (Rhld.) 431 % +1 Prozentpunkte 500 %
Wegberg 433 % +3 Prozentpunkte 550 %
Waldfeucht 421 % −9 Prozentpunkte 520 %
Erkelenz 420 % −10 Prozentpunkte 390 %
Selfkant 420 % −10 Prozentpunkte 660 %

Was die Gewerbesteuer in Geilenkirchen konkret kostet

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 430 % sind das 14.372,75 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.671,25 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Welche Satzung gilt

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Geilenkirchen, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Geilenkirchen noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Geilenkirchen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Geilenkirchen?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 430 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 14.372,75 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Geilenkirchen?

600 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Geilenkirchen hoch?

Der Median Kreis Heinsberg liegt bei 421 %. Geilenkirchen liegt damit 9 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Geilenkirchen per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Geilenkirchen
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.