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Bayern Landkreis Altötting Burgkirchen a.d.Alz

Hebesätze Burgkirchen a.d.Alz

Landkreis Altötting · AGS 09171113 · 10.906 Einwohner

Gewerbesteuer
330 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
480 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
480 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

330 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Burgkirchen a.d.Alz aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 480 %. Der Median Landkreis Altötting liegt bei 330 % und damit auf demselben Wert.

Wo Burgkirchen a.d.Alz im Vergleich steht

Der Wert von 330 % ordnet Burgkirchen a.d.Alz im niedrigsten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 428 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 581 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 213-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Burgkirchen a.d.Alz im Überblick

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Burgkirchen a.d.Alz, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Burgkirchen a.d.Alz 330 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Altötting 330 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −50 Prozentpunkte

Von 24 Gemeinden im Landkreis Altötting mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Burgkirchen a.d.Alz auf Platz 8, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Gemeinden nahe am Wert von Burgkirchen a.d.Alz

Gemeinden im Landkreis Altötting mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Burgkirchen a.d.Alz Grundsteuer B
Erlbach 330 % 0 Prozentpunkte 350 %
Feichten a.d.Alz 330 % 0 Prozentpunkte 300 %
Garching a.d.Alz 330 % 0 Prozentpunkte 310 %
Haiming 330 % 0 Prozentpunkte 310 %
Halsbach 330 % 0 Prozentpunkte 310 %

Was die Gewerbesteuer in Burgkirchen a.d.Alz konkret kostet

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 330 % macht daraus 11.030,25 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.671,25 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Burgkirchen a.d.Alz, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Burgkirchen a.d.Alz noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Burgkirchen a.d.Alz

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Burgkirchen a.d.Alz?

330 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 11.030,25 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Burgkirchen a.d.Alz?

Burgkirchen a.d.Alz setzt die Grundsteuer B auf 480 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Burgkirchen a.d.Alz hoch?

Gemessen am Median Landkreis Altötting von 330 % liegt der Satz von Burgkirchen a.d.Alz genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Burgkirchen a.d.Alz legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Burgkirchen a.d.Alz
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.