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Bayern Landkreis Altötting Feichten a.d.Alz

Hebesätze Feichten a.d.Alz

Landkreis Altötting · AGS 09171116 · 1.241 Einwohner

Gewerbesteuer
330 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
300 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
300 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

330 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Feichten a.d.Alz aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 300 %. Der Median Landkreis Altötting liegt bei 330 % und damit auf demselben Wert.

Was der Wert für Feichten a.d.Alz bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Feichten a.d.Alz im niedrigsten Fünftel; der Satz von 330 % kommt insgesamt 429 mal vor. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 581 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.775-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Feichten a.d.Alz im Zahlenvergleich

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Feichten a.d.Alz, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Feichten a.d.Alz 330 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Altötting 330 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −50 Prozentpunkte

Von 24 Gemeinden im Landkreis Altötting mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Feichten a.d.Alz auf Platz 8, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Wie die Umgebung von Feichten a.d.Alz liegt

Gemeinden im Landkreis Altötting mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Feichten a.d.Alz Grundsteuer B
Burgkirchen a.d.Alz 330 % 0 Prozentpunkte 480 %
Erlbach 330 % 0 Prozentpunkte 350 %
Garching a.d.Alz 330 % 0 Prozentpunkte 310 %
Haiming 330 % 0 Prozentpunkte 310 %
Halsbach 330 % 0 Prozentpunkte 310 %

Gewerbesteuer in Feichten a.d.Alz an einem Beispiel

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 330 % sind das 11.030,25 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.671,25 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Welche Satzung gilt

Zuständig für die Festsetzung ist Feichten a.d.Alz selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Feichten a.d.Alz noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Feichten a.d.Alz

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Feichten a.d.Alz?

Feichten a.d.Alz setzt 330 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 11.030,25 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Feichten a.d.Alz?

Feichten a.d.Alz setzt die Grundsteuer B auf 300 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Feichten a.d.Alz hoch?

Der Median Landkreis Altötting liegt bei 330 %. Feichten a.d.Alz liegt damit genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Feichten a.d.Alz legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Feichten a.d.Alz
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.