Bayern › Landkreis Altötting ›Tüßling
Hebesätze Tüßling
In Tüßling gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 330 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 330 %. Der Median Landkreis Altötting liegt bei 330 % und damit auf demselben Wert.
Was der Wert für Tüßling bedeutet
Bundesweit betrachtet fällt Tüßling im niedrigsten Fünftel; der Satz von 330 % kommt insgesamt 429 mal vor. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 581 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 890-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.
Welche Stände für Tüßling vorliegen
Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Tüßling | 330 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Altötting | 330 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −50 Prozentpunkte |
Von 24 Gemeinden im Landkreis Altötting mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Tüßling auf Platz 8, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.
Vergleichbare Gemeinden in der Nähe
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Tüßling | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Burgkirchen a.d.Alz | 330 % | 0 Prozentpunkte | 480 % |
| Erlbach | 330 % | 0 Prozentpunkte | 350 % |
| Feichten a.d.Alz | 330 % | 0 Prozentpunkte | 300 % |
| Garching a.d.Alz | 330 % | 0 Prozentpunkte | 310 % |
| Haiming | 330 % | 0 Prozentpunkte | 310 % |
Wie viel Gewerbesteuer in Tüßling anfällt
120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 330 % sind das 11.030,25 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.671,25 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.
Wo die Festsetzung für Tüßling nachzulesen ist
Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Tüßling und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.
Die Satzung von Tüßling ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Tüßling
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Tüßling?
330 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 11.030,25 Euro Steuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Tüßling?
330 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.
Ist die Gewerbesteuer in Tüßling hoch?
Im Vergleich zum Median Landkreis Altötting von 330 % liegt Tüßling genau darauf.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Zuständig ist Tüßling selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Quellen und Stände
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Diese Seite gibt festgesetzte Werte mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung. Was gilt, steht in der Satzung und im Bescheid. Regeln: Methodik, Werkzeug: Gewerbesteuer berechnen.