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Hebesätze Triglitz
Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Triglitz beträgt 350 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 350 %. Der Median Landkreis Prignitz liegt bei 320 %, die Differenz beträgt 30 Prozentpunkte.
Wie Triglitz zum Landesdurchschnitt liegt
Triglitz liegt im zweiten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 880 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 350 %. Innerhalb von Brandenburg steht die Gemeinde auf Platz 312 von 413, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 384-größte von 413 Gemeinden des Landes.
Was die Quellen für Triglitz ausweisen
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Triglitz | 350 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Prignitz | 320 % | Berichtsjahr 2024 | +30 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −30 Prozentpunkte |
Von 26 Gemeinden im Landkreis Prignitz mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Triglitz auf Platz 24, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.
Wie die Umgebung von Triglitz liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Triglitz | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Bad Wilsnack | 350 % | 0 Prozentpunkte | 350 % |
| Kümmernitztal | 350 % | 0 Prozentpunkte | 375 % |
| Putlitz | 335 % | −15 Prozentpunkte | 384 % |
| Berge | 330 % | −20 Prozentpunkte | 380 % |
| Cumlosen | 324 % | −26 Prozentpunkte | 413 % |
Was der Hebesatz in Triglitz in Euro bedeutet
Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 350 % Hebesatz sind 11.698,75 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.
Welche Satzung gilt
Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Triglitz nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.
Der Wortlaut der Satzung ist für Triglitz noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.
Aufkommen der Realsteuern in Triglitz
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 929.561 Euro | 1.816 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 92.956 Euro | 182 Euro |
| Grundsteuer B | 37.093 Euro | 72 Euro |
| Grundsteuer A | 32.432 Euro | 63 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 512 | |
Je Einwohner flossen Triglitz im Berichtsjahr 2024 1.816 Euro Gewerbesteuer zu — über dem Median aller Gemeinden, der bei 383 Euro liegt. Im Land Brandenburg liegt der Median bei 290 Euro.
Bei 512 Einwohnern hängt der Wert je Einwohner stark an einzelnen Betrieben und schwankt von Jahr zu Jahr; er eignet sich kaum für Vergleiche.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Triglitz
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Triglitz?
In Triglitz gilt ein Hebesatz von 350 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 11.698,75 Euro jährlich.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Triglitz?
Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 350 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Triglitz hoch?
Triglitz liegt 30 Prozentpunkte darüber, gemessen am Median Landkreis Prignitz von 320 %.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Triglitz per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.
Welche Quellen zugrunde liegen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.