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Brandenburg Landkreis Prignitz Putlitz

Hebesätze Putlitz

Landkreis Prignitz · AGS 12070325 · 2.643 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Putlitz, Stadt

Gewerbesteuer
335 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
384 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
304 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Putlitz gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 335 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 384 %. Der Median Landkreis Prignitz liegt bei 320 %, die Differenz beträgt 15 Prozentpunkte.

Wie Putlitz zum Landesdurchschnitt liegt

Putlitz liegt im niedrigsten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 34 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 335 %. Innerhalb von Brandenburg steht die Gemeinde auf Platz 294 von 413, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 171-grösste von 413 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Putlitz vorliegen

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Putlitz, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Putlitz 335 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Prignitz 320 % Berichtsjahr 2024 +15 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −45 Prozentpunkte

Von 26 Gemeinden im Landkreis Prignitz mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Putlitz auf Platz 23, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Wie die Umgebung von Putlitz liegt

Gemeinden im Landkreis Prignitz mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Putlitz Grundsteuer B
Berge 330 % −5 Prozentpunkte 380 %
Cumlosen 324 % −11 Prozentpunkte 413 %
Lenzen (Elbe) 324 % −11 Prozentpunkte 410 %
Groß Pankow (Prignitz) 323 % −12 Prozentpunkte 381 %
Perleberg 323 % −12 Prozentpunkte 400 %

Wie viel Gewerbesteuer in Putlitz anfällt

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 335 % Hebesatz sind 11.197,38 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.504,13 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Welche Satzung gilt

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Putlitz und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Putlitz ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Putlitz

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Putlitz?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 335 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 11.197,38 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Putlitz?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 384 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Putlitz hoch?

Gemessen am Median Landkreis Prignitz von 320 % liegt der Satz von Putlitz 15 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Putlitz legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Putlitz
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.