Zum Inhalt springen
hebesatzatlas.de

Brandenburg Landkreis Prignitz Bad Wilsnack

Hebesätze Bad Wilsnack

Landkreis Prignitz · AGS 12070008 · 2.591 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Bad Wilsnack, Stadt

Gewerbesteuer
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
250 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Bad Wilsnack setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 350 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 350 %. Der Median Landkreis Prignitz liegt bei 320 %, die Differenz beträgt 30 Prozentpunkte.

Wie Bad Wilsnack bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Bad Wilsnack im zweiten Fünftel. Denselben Satz von 350 % setzen bundesweit 880 Gemeinden fest. Innerhalb von Brandenburg steht die Gemeinde auf Platz 312 von 413, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 172-grösste von 413 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Bad Wilsnack ausweisen

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Bad Wilsnack, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Bad Wilsnack 350 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Prignitz 320 % Berichtsjahr 2024 +30 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −30 Prozentpunkte

Von 26 Gemeinden im Landkreis Prignitz mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Bad Wilsnack auf Platz 24, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Prignitz mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Bad Wilsnack Grundsteuer B
Kümmernitztal 350 % 0 Prozentpunkte 375 %
Triglitz 350 % 0 Prozentpunkte 350 %
Putlitz 335 % −15 Prozentpunkte 384 %
Berge 330 % −20 Prozentpunkte 380 %
Cumlosen 324 % −26 Prozentpunkte 413 %

Was der Hebesatz in Bad Wilsnack in Euro bedeutet

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 350 % ergibt das 11.698,75 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro mehr. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Bad Wilsnack nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Bad Wilsnack noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Bad Wilsnack

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Bad Wilsnack?

Der Hebesatz liegt bei 350 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 11.698,75 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Bad Wilsnack?

Bad Wilsnack setzt die Grundsteuer B auf 350 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Bad Wilsnack hoch?

Bad Wilsnack liegt 30 Prozentpunkte darüber, gemessen am Median Landkreis Prignitz von 320 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Bad Wilsnack selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Bad Wilsnack
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.