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Bayern Landkreis Altötting Töging a.Inn

Hebesätze Töging a.Inn

Landkreis Altötting · AGS 09171132 · 9.453 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Töging a.Inn, St

Gewerbesteuer
330 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
330 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
330 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Töging a.Inn beträgt 330 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 330 %. Der Median Landkreis Altötting liegt bei 330 % und damit auf demselben Wert.

Was der Wert für Töging a.Inn bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Töging a.Inn im niedrigsten Fünftel; der Satz von 330 % kommt insgesamt 429 mal vor. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 581 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 250-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Töging a.Inn im Zahlenvergleich

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Töging a.Inn, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Töging a.Inn 330 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Altötting 330 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −50 Prozentpunkte

Von 24 Gemeinden im Landkreis Altötting mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Töging a.Inn auf Platz 8, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Gemeinden nahe am Wert von Töging a.Inn

Gemeinden im Landkreis Altötting mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Töging a.Inn Grundsteuer B
Burgkirchen a.d.Alz 330 % 0 Prozentpunkte 480 %
Erlbach 330 % 0 Prozentpunkte 350 %
Feichten a.d.Alz 330 % 0 Prozentpunkte 300 %
Garching a.d.Alz 330 % 0 Prozentpunkte 310 %
Haiming 330 % 0 Prozentpunkte 310 %

Gewerbesteuer in Töging a.Inn an einem Beispiel

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 330 % sind das 11.030,25 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.671,25 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Zuständig für die Festsetzung ist Töging a.Inn selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Töging a.Inn noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Töging a.Inn

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Töging a.Inn?

330 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 11.030,25 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Töging a.Inn?

Töging a.Inn setzt die Grundsteuer B auf 330 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Töging a.Inn hoch?

Der Median Landkreis Altötting liegt bei 330 %. Töging a.Inn liegt damit genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Töging a.Inn legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Töging a.Inn
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.