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Baden-Württemberg Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald Titisee-Neustadt

Hebesätze Titisee-Neustadt

Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald · AGS 08315113 · 12.316 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Titisee-Neustadt, Stadt

Gewerbesteuer
365 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
490 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Titisee-Neustadt gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 365 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 490 %. Der Median Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald liegt bei 368 %, die Differenz beträgt 3 Prozentpunkte.

Wie Titisee-Neustadt zum Landesdurchschnitt liegt

Titisee-Neustadt liegt im zweiten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 150 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 365 %. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 697 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 196-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Titisee-Neustadt vorliegen

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Titisee-Neustadt, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Titisee-Neustadt 365 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald 368 % Berichtsjahr 2024 −3 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −15 Prozentpunkte

Von 50 Gemeinden im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Titisee-Neustadt auf Platz 25, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Gemeinden nahe am Wert von Titisee-Neustadt

Gemeinden im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Titisee-Neustadt Grundsteuer B
Auggen 370 % +5 Prozentpunkte 380 %
Badenweiler 360 % −5 Prozentpunkte 380 %
Ballrechten-Dottingen 360 % −5 Prozentpunkte 400 %
Buggingen 370 % +5 Prozentpunkte 360 %
Eschbach 370 % +5 Prozentpunkte 370 %

Wie viel Gewerbesteuer in Titisee-Neustadt anfällt

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 365 % Hebesatz sind 12.200,13 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 501,38 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Titisee-Neustadt und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Titisee-Neustadt ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Titisee-Neustadt

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Titisee-Neustadt?

365 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 12.200,13 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Titisee-Neustadt?

490 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Titisee-Neustadt hoch?

Gemessen am Median Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald von 368 % liegt der Satz von Titisee-Neustadt 3 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Titisee-Neustadt. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Titisee-Neustadt
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.