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Baden-Württemberg Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald Ballrechten-Dottingen

Hebesätze Ballrechten-Dottingen

Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald · AGS 08315008 · 2.424 Einwohner

Gewerbesteuer
360 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Ballrechten-Dottingen ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 360 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 400 %. Der Median Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald liegt bei 368 %, die Differenz beträgt 8 Prozentpunkte.

Was der Wert für Ballrechten-Dottingen bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Ballrechten-Dottingen im zweiten Fünftel; der Satz von 360 % kommt insgesamt 514 mal vor. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 540 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 858-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Ballrechten-Dottingen ausweisen

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Ballrechten-Dottingen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Ballrechten-Dottingen 360 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald 368 % Berichtsjahr 2024 −8 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −20 Prozentpunkte

Von 50 Gemeinden im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Ballrechten-Dottingen auf Platz 18, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Nachbarn von Ballrechten-Dottingen mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Ballrechten-Dottingen Grundsteuer B
Badenweiler 360 % 0 Prozentpunkte 380 %
Feldberg (Schwarzwald) 360 % 0 Prozentpunkte 360 %
Glottertal 360 % 0 Prozentpunkte 390 %
Merdingen 360 % 0 Prozentpunkte 330 %
Oberried 360 % 0 Prozentpunkte 390 %

Was der Hebesatz in Ballrechten-Dottingen in Euro bedeutet

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 360 % sind das 12.033,00 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro mehr. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Wer den Hebesatz in Ballrechten-Dottingen beschliesst

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Ballrechten-Dottingen nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Ballrechten-Dottingen noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Ballrechten-Dottingen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Ballrechten-Dottingen?

In Ballrechten-Dottingen gilt ein Hebesatz von 360 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 12.033,00 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Ballrechten-Dottingen?

Ballrechten-Dottingen setzt die Grundsteuer B auf 400 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Ballrechten-Dottingen hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 368 %. Ballrechten-Dottingen liegt 8 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Ballrechten-Dottingen durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Ballrechten-Dottingen
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.