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Baden-Württemberg Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald Eschbach

Hebesätze Eschbach

Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald · AGS 08315033 · 2.540 Einwohner

Gewerbesteuer
370 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
370 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
370 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Eschbach ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 370 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 370 %. Der Median Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald liegt bei 368 %, die Differenz beträgt 2 Prozentpunkte.

Wie Eschbach bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Eschbach im zweiten Fünftel. Denselben Satz von 370 % setzen bundesweit 315 Gemeinden fest. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 713 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 836-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Eschbach vorliegen

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Eschbach, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Eschbach 370 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald 368 % Berichtsjahr 2024 +2 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −10 Prozentpunkte

Von 50 Gemeinden im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Eschbach auf Platz 26, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Gemeinden nahe am Wert von Eschbach

Gemeinden im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Eschbach Grundsteuer B
Auggen 370 % 0 Prozentpunkte 380 %
Buggingen 370 % 0 Prozentpunkte 360 %
Gottenheim 370 % 0 Prozentpunkte 350 %
Staufen im Breisgau 370 % 0 Prozentpunkte 380 %
Titisee-Neustadt 365 % −5 Prozentpunkte 490 %

Wie viel Gewerbesteuer in Eschbach anfällt

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 370 % ergibt das 12.367,25 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 334,25 Euro mehr. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Eschbach und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Eschbach ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Eschbach

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Eschbach?

Der Hebesatz liegt bei 370 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 12.367,25 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Eschbach?

370 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Eschbach hoch?

Gemessen am Median Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald von 368 % liegt der Satz von Eschbach 2 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Eschbach. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Eschbach
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.