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Hebesätze Badenweiler
Badenweiler setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 360 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 380 %. Der Median Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald liegt bei 368 %, die Differenz beträgt 8 Prozentpunkte.
Ist der Hebesatz in Badenweiler hoch?
514 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 360 % fest. Damit liegt Badenweiler im zweiten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 540 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 584-größte von 1.101 Gemeinden des Landes.
Badenweiler im Zahlenvergleich
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Badenweiler | 360 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald | 368 % | Berichtsjahr 2024 | −8 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −20 Prozentpunkte |
Von 50 Gemeinden im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Badenweiler auf Platz 18, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Größen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.
Wie die Umgebung von Badenweiler liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Badenweiler | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Ballrechten-Dottingen | 360 % | 0 Prozentpunkte | 400 % |
| Feldberg (Schwarzwald) | 360 % | 0 Prozentpunkte | 360 % |
| Glottertal | 360 % | 0 Prozentpunkte | 390 % |
| Merdingen | 360 % | 0 Prozentpunkte | 330 % |
| Oberried | 360 % | 0 Prozentpunkte | 390 % |
Gewerbesteuer in Badenweiler an einem Beispiel
Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 360 %, also 12.033,00 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro mehr. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das mit eigenen Zahlen im Gewerbesteuer-Rechner.
Welche Satzung gilt
Zuständig für die Festsetzung ist Badenweiler selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist maßgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Badenweiler noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Was Badenweiler aus den Realsteuern einnimmt
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 1.416.043 Euro | 306 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 280.302 Euro | 61 Euro |
| Grundsteuer B | 1.071.837 Euro | 232 Euro |
| Grundsteuer A | 9.545 Euro | 2 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 4.629 | |
Badenweiler nahm im Berichtsjahr 2024 je Einwohner 306 Euro an Gewerbesteuer ein und liegt damit unter dem bundesweiten Median von 383 Euro. Im Land Baden-Württemberg liegt der Median bei 518 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Badenweiler
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Badenweiler?
360 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 12.033,00 Euro Steuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Badenweiler?
Die Grundsteuer B liegt bei 380 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.
Ist die Gewerbesteuer in Badenweiler hoch?
Der Vergleichswert im Kreis beträgt 368 %. Badenweiler liegt 8 Prozentpunkte darunter.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Gemeinde Badenweiler durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.
Woher die Werte stammen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.