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Sachsen Landkreis Mittelsachsen Taura

Hebesätze Taura

Landkreis Mittelsachsen · AGS 14522550 · 2.350 Einwohner

Gewerbesteuer
420 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer B
520 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer A
380 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

420 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Taura aus (Gebietsstand 1. Januar 2026). Die Grundsteuer B beträgt 520 %. Der Median Landkreis Mittelsachsen liegt bei 390 %, die Differenz beträgt 30 Prozentpunkte. Zum Berichtsjahr 2024 weist die bundesweite Statistik 420 % aus.

Wie Taura zum Landesdurchschnitt liegt

Taura liegt im höchsten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 243 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 420 %. Innerhalb von Sachsen steht die Gemeinde auf Platz 362 von 418, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 302-grösste von 419 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Taura im Überblick

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Taura, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Taura 420 % Gebietsstand 1. Januar 2026
Taura 420 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Mittelsachsen 390 % Gebietsstand 1. Januar 2026 +30 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +40 Prozentpunkte

Von 52 Gemeinden im Landkreis Mittelsachsen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Taura auf Platz 49, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Gemeinden nahe am Wert von Taura

Gemeinden im Landkreis Mittelsachsen mit ähnlichem Hebesatz, Gebietsstand 1. Januar 2026
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Taura Grundsteuer B
Freiberg 430 % +10 Prozentpunkte 405 %
Großweitzschen 430 % +10 Prozentpunkte 465 %
Sayda 410 % −10 Prozentpunkte 390 %
Burgstädt 435 % +15 Prozentpunkte 555 %
Oederan 405 % −15 Prozentpunkte 440 %

Was die Gewerbesteuer in Taura konkret kostet

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 420 % Hebesatz sind 14.038,50 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.337,00 Euro weniger. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Taura, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Taura noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Taura

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Taura?

In Taura gilt ein Hebesatz von 420 % (Gebietsstand 1. Januar 2026). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 14.038,50 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Taura?

Die Grundsteuer B liegt bei 520 % (Gebietsstand 1. Januar 2026). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Taura hoch?

Der Median Landkreis Mittelsachsen liegt bei 390 %. Taura liegt damit 30 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Taura. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Taura
QuelleStandAbgerufen
Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Hebesätze der Gemeinden Gebietsstand 1. Januar 2026 9. September 2026
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.