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Sachsen Landkreis Mittelsachsen Burgstädt

Hebesätze Burgstädt

Landkreis Mittelsachsen · AGS 14522060 · 10.473 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Burgstädt, Stadt

Gewerbesteuer
435 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer B
555 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer A
330 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

435 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Burgstädt aus (Gebietsstand 1. Januar 2026). Die Grundsteuer B beträgt 555 %. Der Median Landkreis Mittelsachsen liegt bei 390 %, die Differenz beträgt 45 Prozentpunkte. Zum Berichtsjahr 2024 weist die bundesweite Statistik 435 % aus.

Ist der Hebesatz in Burgstädt hoch?

36 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 435 % fest. Damit liegt Burgstädt im höchsten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Sachsen steht die Gemeinde auf Platz 397 von 418, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 65-grösste von 419 Gemeinden des Landes.

Burgstädt im Zahlenvergleich

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Burgstädt, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Burgstädt 435 % Gebietsstand 1. Januar 2026
Burgstädt 435 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Mittelsachsen 390 % Gebietsstand 1. Januar 2026 +45 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +55 Prozentpunkte

Von 52 Gemeinden im Landkreis Mittelsachsen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Burgstädt auf Platz 52, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Wie die Umgebung von Burgstädt liegt

Gemeinden im Landkreis Mittelsachsen mit ähnlichem Hebesatz, Gebietsstand 1. Januar 2026
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Burgstädt Grundsteuer B
Freiberg 430 % −5 Prozentpunkte 405 %
Großweitzschen 430 % −5 Prozentpunkte 465 %
Taura 420 % −15 Prozentpunkte 520 %
Sayda 410 % −25 Prozentpunkte 390 %
Oederan 405 % −30 Prozentpunkte 440 %

Gewerbesteuer in Burgstädt an einem Beispiel

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 435 %, also 14.539,88 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.838,38 Euro weniger. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Welche Satzung gilt

Zuständig für die Festsetzung ist Burgstädt selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Burgstädt noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Burgstädt

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Burgstädt?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 435 % (Gebietsstand 1. Januar 2026). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 14.539,88 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Burgstädt?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 555 % (Gebietsstand 1. Januar 2026). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Burgstädt hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Mittelsachsen von 390 % liegt Burgstädt 45 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Burgstädt durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Burgstädt
QuelleStandAbgerufen
Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Hebesätze der Gemeinden Gebietsstand 1. Januar 2026 9. September 2026
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.