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Hebesätze Burgstädt
435 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Burgstädt aus (Gebietsstand 1. Januar 2026). Die Grundsteuer B beträgt 555 %. Der Median Landkreis Mittelsachsen liegt bei 390 %, die Differenz beträgt 45 Prozentpunkte. Zum Berichtsjahr 2024 weist die bundesweite Statistik 435 % aus.
Ist der Hebesatz in Burgstädt hoch?
36 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 435 % fest. Damit liegt Burgstädt im höchsten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Sachsen steht die Gemeinde auf Platz 397 von 418, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 65-grösste von 419 Gemeinden des Landes.
Burgstädt im Zahlenvergleich
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Burgstädt | 435 % | Gebietsstand 1. Januar 2026 | — |
| Burgstädt | 435 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Mittelsachsen | 390 % | Gebietsstand 1. Januar 2026 | +45 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +55 Prozentpunkte |
Von 52 Gemeinden im Landkreis Mittelsachsen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Burgstädt auf Platz 52, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.
Wie die Umgebung von Burgstädt liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Burgstädt | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Freiberg | 430 % | −5 Prozentpunkte | 405 % |
| Großweitzschen | 430 % | −5 Prozentpunkte | 465 % |
| Taura | 420 % | −15 Prozentpunkte | 520 % |
| Sayda | 410 % | −25 Prozentpunkte | 390 % |
| Oederan | 405 % | −30 Prozentpunkte | 440 % |
Gewerbesteuer in Burgstädt an einem Beispiel
Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 435 %, also 14.539,88 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.838,38 Euro weniger. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.
Welche Satzung gilt
Zuständig für die Festsetzung ist Burgstädt selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Burgstädt noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Burgstädt
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Burgstädt?
Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 435 % (Gebietsstand 1. Januar 2026). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 14.539,88 Euro Gewerbesteuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Burgstädt?
Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 555 % (Gebietsstand 1. Januar 2026). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Burgstädt hoch?
Im Vergleich zum Median Landkreis Mittelsachsen von 390 % liegt Burgstädt 45 Prozentpunkte darüber.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Gemeinde Burgstädt durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.
Belege und Abrufdatum
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Hebesätze der Gemeinden | Gebietsstand 1. Januar 2026 | 9. September 2026 |
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.