Zum Inhalt springen
hebesatzatlas.de

Sachsen Landkreis Mittelsachsen Großweitzschen

Hebesätze Großweitzschen

Landkreis Mittelsachsen · AGS 14522220 · 2.669 Einwohner

Gewerbesteuer
430 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer B
465 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer A
370 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Großweitzschen beträgt 430 % (Gebietsstand 1. Januar 2026). Die Grundsteuer B beträgt 465 %. Der Median Landkreis Mittelsachsen liegt bei 390 %, die Differenz beträgt 40 Prozentpunkte. Zum Berichtsjahr 2024 weist die bundesweite Statistik 400 % aus.

Wo Großweitzschen im Vergleich steht

Der Wert von 430 % ordnet Großweitzschen im höchsten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 90 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Sachsen steht die Gemeinde auf Platz 389 von 418, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 273-grösste von 419 Gemeinden des Landes.

Großweitzschen im Zahlenvergleich

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Großweitzschen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Großweitzschen 430 % Gebietsstand 1. Januar 2026
Großweitzschen 400 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Mittelsachsen 390 % Gebietsstand 1. Januar 2026 +40 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte

Von 52 Gemeinden im Landkreis Mittelsachsen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Großweitzschen auf Platz 50, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Wie die Umgebung von Großweitzschen liegt

Gemeinden im Landkreis Mittelsachsen mit ähnlichem Hebesatz, Gebietsstand 1. Januar 2026
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Großweitzschen Grundsteuer B
Freiberg 430 % 0 Prozentpunkte 405 %
Burgstädt 435 % +5 Prozentpunkte 555 %
Taura 420 % −10 Prozentpunkte 520 %
Sayda 410 % −20 Prozentpunkte 390 %
Oederan 405 % −25 Prozentpunkte 440 %

Gewerbesteuer in Großweitzschen an einem Beispiel

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 430 % macht daraus 14.372,75 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.671,25 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Welche Satzung gilt

Zuständig für die Festsetzung ist Großweitzschen selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Großweitzschen noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Großweitzschen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Großweitzschen?

430 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Gebietsstand 1. Januar 2026). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 14.372,75 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Großweitzschen?

465 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Gebietsstand 1. Januar 2026). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Großweitzschen hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Mittelsachsen von 390 % liegt Großweitzschen 40 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Großweitzschen per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Großweitzschen
QuelleStandAbgerufen
Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Hebesätze der Gemeinden Gebietsstand 1. Januar 2026 9. September 2026
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.