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Sachsen Landkreis Mittelsachsen Freiberg

Hebesätze Freiberg

Landkreis Mittelsachsen · AGS 14522180 · 40.261 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Freiberg, Stadt, Universitätsstadt

Gewerbesteuer
430 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer B
405 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer A
350 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Freiberg beträgt 430 % (Gebietsstand 1. Januar 2026). Die Grundsteuer B beträgt 405 %. Der Median Landkreis Mittelsachsen liegt bei 390 %, die Differenz beträgt 40 Prozentpunkte. Zum Berichtsjahr 2024 weist die bundesweite Statistik 430 % aus.

Wie Freiberg bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Freiberg im höchsten Fünftel. Denselben Satz von 430 % setzen bundesweit 91 Gemeinden fest. Innerhalb von Sachsen steht die Gemeinde auf Platz 389 von 418, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 7-grösste von 419 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Freiberg ausweisen

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Freiberg, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Freiberg 430 % Gebietsstand 1. Januar 2026
Freiberg 430 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Mittelsachsen 390 % Gebietsstand 1. Januar 2026 +40 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +50 Prozentpunkte

Von 52 Gemeinden im Landkreis Mittelsachsen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Freiberg auf Platz 50, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Wie die Umgebung von Freiberg liegt

Gemeinden im Landkreis Mittelsachsen mit ähnlichem Hebesatz, Gebietsstand 1. Januar 2026
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Freiberg Grundsteuer B
Großweitzschen 430 % 0 Prozentpunkte 465 %
Burgstädt 435 % +5 Prozentpunkte 555 %
Taura 420 % −10 Prozentpunkte 520 %
Sayda 410 % −20 Prozentpunkte 390 %
Oederan 405 % −25 Prozentpunkte 440 %

Was der Hebesatz in Freiberg in Euro bedeutet

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 430 % ergibt das 14.372,75 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.671,25 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Welche Satzung gilt

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Freiberg nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Freiberg noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Freiberg

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Freiberg?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 430 % (Gebietsstand 1. Januar 2026). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 14.372,75 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Freiberg?

Freiberg setzt die Grundsteuer B auf 405 % fest (Gebietsstand 1. Januar 2026). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Freiberg hoch?

Freiberg liegt 40 Prozentpunkte darüber, gemessen am Median Landkreis Mittelsachsen von 390 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Freiberg selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Freiberg
QuelleStandAbgerufen
Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Hebesätze der Gemeinden Gebietsstand 1. Januar 2026 9. September 2026
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.