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Sachsen Landkreis Mittelsachsen Sayda

Hebesätze Sayda

Landkreis Mittelsachsen · AGS 14522520 · 1.701 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Sayda, Stadt

Gewerbesteuer
410 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer B
390 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer A
240 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Sayda gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 410 %, gebietsstand 1. januar 2026. Die Grundsteuer B beträgt 390 %. Der Median Landkreis Mittelsachsen liegt bei 390 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte. Zum Berichtsjahr 2024 weist die bundesweite Statistik 410 % aus.

Was der Wert für Sayda bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Sayda im höchsten Fünftel; der Satz von 410 % kommt insgesamt 177 mal vor. Innerhalb von Sachsen steht die Gemeinde auf Platz 333 von 418, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 347-grösste von 419 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Sayda ausweisen

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Sayda, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Sayda 410 % Gebietsstand 1. Januar 2026
Sayda 410 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Mittelsachsen 390 % Gebietsstand 1. Januar 2026 +20 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +30 Prozentpunkte

Von 52 Gemeinden im Landkreis Mittelsachsen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Sayda auf Platz 48, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Mittelsachsen mit ähnlichem Hebesatz, Gebietsstand 1. Januar 2026
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Sayda Grundsteuer B
Oederan 405 % −5 Prozentpunkte 440 %
Altmittweida 400 % −10 Prozentpunkte 420 %
Augustusburg 400 % −10 Prozentpunkte 395 %
Claußnitz 400 % −10 Prozentpunkte 430 %
Flöha 400 % −10 Prozentpunkte 360 %

Was der Hebesatz in Sayda in Euro bedeutet

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 410 % sind das 13.704,25 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro weniger. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Sayda nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Sayda noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Sayda

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Sayda?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 410 % (Gebietsstand 1. Januar 2026). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 13.704,25 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Sayda?

390 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Gebietsstand 1. Januar 2026). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Sayda hoch?

Sayda liegt 20 Prozentpunkte darüber, gemessen am Median Landkreis Mittelsachsen von 390 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Sayda durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Sayda
QuelleStandAbgerufen
Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Hebesätze der Gemeinden Gebietsstand 1. Januar 2026 9. September 2026
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.