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Hebesätze Südheide
390 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Südheide aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 390 %. Der Median Landkreis Celle liegt bei 390 % und damit auf demselben Wert.
Ist der Hebesatz in Südheide hoch?
444 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 390 % fest. Damit liegt Südheide im vierten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Niedersachsen steht die Gemeinde auf Platz 408 von 941, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 181-größte von 941 Gemeinden des Landes.
Südheide im Zahlenvergleich
Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Südheide | 390 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Celle | 390 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +10 Prozentpunkte |
Von 21 Gemeinden im Landkreis Celle mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Südheide auf Platz 7, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Größen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.
Gemeinden nahe am Wert von Südheide
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Südheide | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Ahnsbeck | 390 % | 0 Prozentpunkte | 400 % |
| Beedenbostel | 390 % | 0 Prozentpunkte | 420 % |
| Eldingen | 390 % | 0 Prozentpunkte | 420 % |
| Lachendorf | 390 % | 0 Prozentpunkte | 400 % |
| Adelheidsdorf | 400 % | +10 Prozentpunkte | 450 % |
Gewerbesteuer in Südheide an einem Beispiel
Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 390 %, also 13.035,75 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 334,25 Euro weniger. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner für diese Gemeinde.
Auf welcher Grundlage festgesetzt wird
Zuständig für die Festsetzung ist Südheide selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist maßgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Südheide noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Was Südheide aus den Realsteuern einnimmt
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 17.603.176 Euro | 1.574 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 1.579.772 Euro | 141 Euro |
| Grundsteuer B | 2.044.186 Euro | 183 Euro |
| Grundsteuer A | 135.109 Euro | 12 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 11.182 | |
Südheide nahm im Berichtsjahr 2024 je Einwohner 1.574 Euro an Gewerbesteuer ein und liegt damit über dem bundesweiten Median von 383 Euro. Im Land Niedersachsen liegt der Median bei 468 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Südheide
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Südheide?
Südheide setzt 390 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 13.035,75 Euro im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Südheide?
Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 390 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.
Ist die Gewerbesteuer in Südheide hoch?
Der Median Landkreis Celle liegt bei 390 %. Südheide liegt damit genau darauf.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Südheide. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.
Belege und Abrufdatum
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.