Zum Inhalt springen
hebesatzatlas.de

Niedersachsen Landkreis Celle Eldingen

Hebesätze Eldingen

Landkreis Celle · AGS 03351008 · 2.042 Einwohner

Gewerbesteuer
390 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
420 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
420 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Eldingen ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 390 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 420 %. Der Median Landkreis Celle liegt bei 390 % und damit auf demselben Wert.

Wie Eldingen bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Eldingen im vierten Fünftel. Denselben Satz von 390 % setzen bundesweit 444 Gemeinden fest. Innerhalb von Niedersachsen steht die Gemeinde auf Platz 408 von 941, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 511-grösste von 941 Gemeinden des Landes.

Eldingen im Zahlenvergleich

Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.

Gewerbesteuer-Hebesatz Eldingen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Eldingen 390 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Celle 390 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +10 Prozentpunkte

Von 21 Gemeinden im Landkreis Celle mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Eldingen auf Platz 7, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Vergleichbare Gemeinden in der Nähe

Gemeinden im Landkreis Celle mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Eldingen Grundsteuer B
Ahnsbeck 390 % 0 Prozentpunkte 400 %
Beedenbostel 390 % 0 Prozentpunkte 420 %
Lachendorf 390 % 0 Prozentpunkte 400 %
Südheide 390 % 0 Prozentpunkte 390 %
Adelheidsdorf 400 % +10 Prozentpunkte 450 %

Gewerbesteuer in Eldingen an einem Beispiel

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 390 % ergibt das 13.035,75 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 334,25 Euro weniger. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Wo die Festsetzung für Eldingen nachzulesen ist

Zuständig für die Festsetzung ist Eldingen selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Eldingen noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Eldingen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Eldingen?

390 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 13.035,75 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Eldingen?

420 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Eldingen hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 390 %. Eldingen liegt genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Eldingen legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Eldingen
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Diese Seite gibt festgesetzte Werte mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung. Was gilt, steht in der Satzung und im Bescheid. Regeln: Methodik, Werkzeug: Gewerbesteuer berechnen.