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Hebesätze Lachendorf
In Lachendorf gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 390 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 400 %. Der Median Landkreis Celle liegt bei 390 % und damit auf demselben Wert.
Wie Lachendorf zum Landesdurchschnitt liegt
Lachendorf liegt im vierten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 444 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 390 %. Innerhalb von Niedersachsen steht die Gemeinde auf Platz 408 von 941, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 295-größte von 941 Gemeinden des Landes.
Lachendorf im Zahlenvergleich
Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Lachendorf | 390 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Celle | 390 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +10 Prozentpunkte |
Von 21 Gemeinden im Landkreis Celle mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Lachendorf auf Platz 7, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.
Welche Gemeinden ähnlich liegen
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Lachendorf | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Ahnsbeck | 390 % | 0 Prozentpunkte | 400 % |
| Beedenbostel | 390 % | 0 Prozentpunkte | 420 % |
| Eldingen | 390 % | 0 Prozentpunkte | 420 % |
| Südheide | 390 % | 0 Prozentpunkte | 390 % |
| Adelheidsdorf | 400 % | +10 Prozentpunkte | 450 % |
Gewerbesteuer in Lachendorf an einem Beispiel
Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 390 % Hebesatz sind 13.035,75 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 334,25 Euro weniger. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit diesem Hebesatz ab.
Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist
Zuständig für die Festsetzung ist Lachendorf selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist maßgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Lachendorf noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Was Lachendorf aus den Realsteuern einnimmt
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 5.139.080 Euro | 848 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 461.200 Euro | 76 Euro |
| Grundsteuer B | 1.140.651 Euro | 188 Euro |
| Grundsteuer A | 49.163 Euro | 8 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 6.059 | |
Lachendorf nahm im Berichtsjahr 2024 je Einwohner 848 Euro an Gewerbesteuer ein und liegt damit über dem bundesweiten Median von 383 Euro. Im Land Niedersachsen liegt der Median bei 468 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Lachendorf
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Lachendorf?
In Lachendorf gilt ein Hebesatz von 390 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 13.035,75 Euro jährlich.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Lachendorf?
Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 400 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.
Ist die Gewerbesteuer in Lachendorf hoch?
Der Median Landkreis Celle liegt bei 390 %. Lachendorf liegt damit genau darauf.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Lachendorf per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.
Quellen und Stände
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.