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Rheinland-Pfalz Landkreis Altenkirchen (Westerwald) Steineroth

Hebesätze Steineroth

Landkreis Altenkirchen (Westerwald) · AGS 07132108 · 549 Einwohner

Gewerbesteuer
440 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
525 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
475 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Steineroth setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 440 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 525 %. Der Median Landkreis Altenkirchen (Westerwald) liegt bei 420 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.

Wie Steineroth bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Steineroth im höchsten Fünftel. Denselben Satz von 440 % setzen bundesweit 77 Gemeinden fest. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 2.230 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.173-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Steineroth ausweisen

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Steineroth, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Steineroth 440 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Altenkirchen (Westerwald) 420 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +60 Prozentpunkte

Von 118 Gemeinden im Landkreis Altenkirchen (Westerwald) mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Steineroth auf Platz 89, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Gemeinden nahe am Wert von Steineroth

Gemeinden im Landkreis Altenkirchen (Westerwald) mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Steineroth Grundsteuer B
Bruchertseifen 440 % 0 Prozentpunkte 475 %
Niederfischbach 440 % 0 Prozentpunkte 510 %
Pracht 440 % 0 Prozentpunkte 490 %
Almersbach 435 % −5 Prozentpunkte 550 %
Friesenhagen 435 % −5 Prozentpunkte 465 %

Was der Hebesatz in Steineroth in Euro bedeutet

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 440 % ergibt das 14.707,00 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.005,50 Euro weniger. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Steineroth nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Steineroth noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Steineroth

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Steineroth?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 440 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 14.707,00 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Steineroth?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 525 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Steineroth hoch?

Steineroth liegt 20 Prozentpunkte darüber, gemessen am Median Landkreis Altenkirchen (Westerwald) von 420 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Steineroth durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Steineroth
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.