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Rheinland-Pfalz Landkreis Altenkirchen (Westerwald) Friesenhagen

Hebesätze Friesenhagen

Landkreis Altenkirchen (Westerwald) · AGS 07132037 · 1.640 Einwohner

Gewerbesteuer
435 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
465 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Friesenhagen ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 435 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 465 %. Der Median Landkreis Altenkirchen (Westerwald) liegt bei 420 %, die Differenz beträgt 15 Prozentpunkte.

Wo Friesenhagen im Vergleich steht

Der Wert von 435 % ordnet Friesenhagen im höchsten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 35 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 2.218 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 413-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Friesenhagen vorliegen

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Friesenhagen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Friesenhagen 435 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Altenkirchen (Westerwald) 420 % Berichtsjahr 2024 +15 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +55 Prozentpunkte

Von 118 Gemeinden im Landkreis Altenkirchen (Westerwald) mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Friesenhagen auf Platz 86, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Wie die Umgebung von Friesenhagen liegt

Gemeinden im Landkreis Altenkirchen (Westerwald) mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Friesenhagen Grundsteuer B
Almersbach 435 % 0 Prozentpunkte 550 %
Schöneberg 435 % 0 Prozentpunkte 490 %
Bruchertseifen 440 % +5 Prozentpunkte 475 %
Bürdenbach 430 % −5 Prozentpunkte 480 %
Grünebach 430 % −5 Prozentpunkte 555 %

Wie viel Gewerbesteuer in Friesenhagen anfällt

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 435 % macht daraus 14.539,88 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.838,38 Euro weniger. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Welche Satzung gilt

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Friesenhagen und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Friesenhagen ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Friesenhagen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Friesenhagen?

Der Hebesatz liegt bei 435 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 14.539,88 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Friesenhagen?

465 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Friesenhagen hoch?

Gemessen am Median Landkreis Altenkirchen (Westerwald) von 420 % liegt der Satz von Friesenhagen 15 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Friesenhagen durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Friesenhagen
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.