Zum Inhalt springen
hebesatzatlas.de

Rheinland-Pfalz Landkreis Altenkirchen (Westerwald) Niederfischbach

Hebesätze Niederfischbach

Landkreis Altenkirchen (Westerwald) · AGS 07132076 · 4.082 Einwohner

Gewerbesteuer
440 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
510 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
510 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Niederfischbach ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 440 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 510 %. Der Median Landkreis Altenkirchen (Westerwald) liegt bei 420 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.

Ist der Hebesatz in Niederfischbach hoch?

77 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 440 % fest. Damit liegt Niederfischbach im höchsten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 2.230 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 157-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Niederfischbach im Zahlenvergleich

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Niederfischbach, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Niederfischbach 440 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Altenkirchen (Westerwald) 420 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +60 Prozentpunkte

Von 118 Gemeinden im Landkreis Altenkirchen (Westerwald) mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Niederfischbach auf Platz 89, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Gemeinden nahe am Wert von Niederfischbach

Gemeinden im Landkreis Altenkirchen (Westerwald) mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Niederfischbach Grundsteuer B
Bruchertseifen 440 % 0 Prozentpunkte 475 %
Pracht 440 % 0 Prozentpunkte 490 %
Steineroth 440 % 0 Prozentpunkte 525 %
Almersbach 435 % −5 Prozentpunkte 550 %
Friesenhagen 435 % −5 Prozentpunkte 465 %

Gewerbesteuer in Niederfischbach an einem Beispiel

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 440 %, also 14.707,00 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.005,50 Euro weniger. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Zuständig für die Festsetzung ist Niederfischbach selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Niederfischbach noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Niederfischbach

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Niederfischbach?

440 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 14.707,00 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Niederfischbach?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 510 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Niederfischbach hoch?

Gemessen am Median Landkreis Altenkirchen (Westerwald) von 420 % liegt der Satz von Niederfischbach 20 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Niederfischbach durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Niederfischbach
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.