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Rheinland-Pfalz Landkreis Altenkirchen (Westerwald) Bruchertseifen

Hebesätze Bruchertseifen

Landkreis Altenkirchen (Westerwald) · AGS 07132014 · 771 Einwohner

Gewerbesteuer
440 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
475 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
430 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Bruchertseifen setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 440 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 475 %. Der Median Landkreis Altenkirchen (Westerwald) liegt bei 420 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.

Wie Bruchertseifen bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Bruchertseifen im höchsten Fünftel. Denselben Satz von 440 % setzen bundesweit 77 Gemeinden fest. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 2.230 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 887-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Bruchertseifen vorliegen

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Bruchertseifen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Bruchertseifen 440 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Altenkirchen (Westerwald) 420 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +60 Prozentpunkte

Von 118 Gemeinden im Landkreis Altenkirchen (Westerwald) mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Bruchertseifen auf Platz 89, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Gemeinden nahe am Wert von Bruchertseifen

Gemeinden im Landkreis Altenkirchen (Westerwald) mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Bruchertseifen Grundsteuer B
Niederfischbach 440 % 0 Prozentpunkte 510 %
Pracht 440 % 0 Prozentpunkte 490 %
Steineroth 440 % 0 Prozentpunkte 525 %
Almersbach 435 % −5 Prozentpunkte 550 %
Friesenhagen 435 % −5 Prozentpunkte 465 %

Wie viel Gewerbesteuer in Bruchertseifen anfällt

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 440 % ergibt das 14.707,00 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.005,50 Euro weniger. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Bruchertseifen und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Bruchertseifen ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Bruchertseifen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Bruchertseifen?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 440 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 14.707,00 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Bruchertseifen?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 475 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Bruchertseifen hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Altenkirchen (Westerwald) von 420 % liegt Bruchertseifen 20 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Bruchertseifen selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Bruchertseifen
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.