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Hessen Main-Kinzig-Kreis Steinau an der Straße, Brüder-Grimm-Stadt

Hebesätze Steinau an der Straße, Brüder-Grimm-Stadt

Main-Kinzig-Kreis · AGS 06435028 · 10.263 Einwohner

Gewerbesteuer
425 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
550 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
550 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

425 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Steinau an der Straße, Brüder-Grimm-Stadt aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 550 %. Der Median Main-Kinzig-Kreis liegt bei 390 %, die Differenz beträgt 35 Prozentpunkte.

Wie Steinau an der Straße, Brüder-Grimm-Stadt zum Landesdurchschnitt liegt

Steinau an der Straße, Brüder-Grimm-Stadt liegt im höchsten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 39 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 425 %. Innerhalb von Hessen steht die Gemeinde auf Platz 358 von 421, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 167-grösste von 422 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Steinau an der Straße, Brüder-Grimm-Stadt vorliegen

Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.

Gewerbesteuer-Hebesatz Steinau an der Straße, Brüder-Grimm-Stadt, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Steinau an der Straße, Brüder-Grimm-Stadt 425 % Berichtsjahr 2024
Median Main-Kinzig-Kreis 390 % Berichtsjahr 2024 +35 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +45 Prozentpunkte

Von 29 Gemeinden im Main-Kinzig-Kreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Steinau an der Straße, Brüder-Grimm-Stadt auf Platz 24, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Vergleichbare Gemeinden in der Nähe

Gemeinden im Main-Kinzig-Kreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Steinau an der Straße, Brüder-Grimm-Stadt Grundsteuer B
Erlensee 425 % 0 Prozentpunkte 675 %
Gelnhausen, Barbarossastadt 425 % 0 Prozentpunkte 550 %
Bruchköbel 420 % −5 Prozentpunkte 590 %
Großkrotzenburg 430 % +5 Prozentpunkte 690 %
Hammersbach 420 % −5 Prozentpunkte 680 %

Wie viel Gewerbesteuer in Steinau an der Straße, Brüder-Grimm-Stadt anfällt

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 425 % Hebesatz sind 14.205,63 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.504,13 Euro weniger. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Wo die Festsetzung für Steinau an der Straße, Brüder-Grimm-Stadt nachzulesen ist

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Steinau an der Straße, Brüder-Grimm-Stadt und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Steinau an der Straße, Brüder-Grimm-Stadt ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Steinau an der Straße, Brüder-Grimm-Stadt

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Steinau an der Straße, Brüder-Grimm-Stadt?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 425 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 14.205,63 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Steinau an der Straße, Brüder-Grimm-Stadt?

Die Grundsteuer B liegt bei 550 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Steinau an der Straße, Brüder-Grimm-Stadt hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 390 %. Steinau an der Straße, Brüder-Grimm-Stadt liegt 35 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Steinau an der Straße, Brüder-Grimm-Stadt selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Steinau an der Straße, Brüder-Grimm-Stadt
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Diese Seite gibt festgesetzte Werte mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung. Was gilt, steht in der Satzung und im Bescheid. Regeln: Methodik, Werkzeug: Gewerbesteuer berechnen.