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Hessen Main-Kinzig-Kreis Gelnhausen, Barbarossastadt

Hebesätze Gelnhausen, Barbarossastadt

Main-Kinzig-Kreis · AGS 06435010 · 23.499 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Gelnhausen, Barbarossastadt, Kreisstadt

Gewerbesteuer
425 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
550 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
450 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Gelnhausen, Barbarossastadt beträgt 425 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 550 %. Der Median Main-Kinzig-Kreis liegt bei 390 %, die Differenz beträgt 35 Prozentpunkte.

Was der Wert für Gelnhausen, Barbarossastadt bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Gelnhausen, Barbarossastadt im höchsten Fünftel; der Satz von 425 % kommt insgesamt 39 mal vor. Innerhalb von Hessen steht die Gemeinde auf Platz 358 von 421, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 48-grösste von 422 Gemeinden des Landes.

Gelnhausen, Barbarossastadt im Zahlenvergleich

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Gelnhausen, Barbarossastadt, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Gelnhausen, Barbarossastadt 425 % Berichtsjahr 2024
Median Main-Kinzig-Kreis 390 % Berichtsjahr 2024 +35 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +45 Prozentpunkte

Von 29 Gemeinden im Main-Kinzig-Kreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Gelnhausen, Barbarossastadt auf Platz 24, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Main-Kinzig-Kreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Gelnhausen, Barbarossastadt Grundsteuer B
Erlensee 425 % 0 Prozentpunkte 675 %
Steinau an der Straße, Brüder-Grimm-Stadt 425 % 0 Prozentpunkte 550 %
Bruchköbel 420 % −5 Prozentpunkte 590 %
Großkrotzenburg 430 % +5 Prozentpunkte 690 %
Hammersbach 420 % −5 Prozentpunkte 680 %

Gewerbesteuer in Gelnhausen, Barbarossastadt an einem Beispiel

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 425 % sind das 14.205,63 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.504,13 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Zuständig für die Festsetzung ist Gelnhausen, Barbarossastadt selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Gelnhausen, Barbarossastadt noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Gelnhausen, Barbarossastadt

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Gelnhausen, Barbarossastadt?

Der Hebesatz liegt bei 425 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 14.205,63 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Gelnhausen, Barbarossastadt?

Gelnhausen, Barbarossastadt setzt die Grundsteuer B auf 550 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Gelnhausen, Barbarossastadt hoch?

Gelnhausen, Barbarossastadt liegt 35 Prozentpunkte darüber, gemessen am Median Main-Kinzig-Kreis von 390 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Gelnhausen, Barbarossastadt legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Gelnhausen, Barbarossastadt
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.