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Hessen Main-Kinzig-Kreis Erlensee

Hebesätze Erlensee

Main-Kinzig-Kreis · AGS 06435007 · 15.802 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Erlensee, Stadt

Gewerbesteuer
425 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
675 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
675 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Erlensee beträgt 425 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 675 %. Der Median Main-Kinzig-Kreis liegt bei 390 %, die Differenz beträgt 35 Prozentpunkte.

Ist der Hebesatz in Erlensee hoch?

39 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 425 % fest. Damit liegt Erlensee im höchsten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Hessen steht die Gemeinde auf Platz 358 von 421, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 88-grösste von 422 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Erlensee im Überblick

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Erlensee, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Erlensee 425 % Berichtsjahr 2024
Median Main-Kinzig-Kreis 390 % Berichtsjahr 2024 +35 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +45 Prozentpunkte

Von 29 Gemeinden im Main-Kinzig-Kreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Erlensee auf Platz 24, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Nachbarn von Erlensee mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Main-Kinzig-Kreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Erlensee Grundsteuer B
Gelnhausen, Barbarossastadt 425 % 0 Prozentpunkte 550 %
Steinau an der Straße, Brüder-Grimm-Stadt 425 % 0 Prozentpunkte 550 %
Bruchköbel 420 % −5 Prozentpunkte 590 %
Großkrotzenburg 430 % +5 Prozentpunkte 690 %
Hammersbach 420 % −5 Prozentpunkte 680 %

Was die Gewerbesteuer in Erlensee konkret kostet

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 425 %, also 14.205,63 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.504,13 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wer den Hebesatz in Erlensee beschliesst

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Erlensee, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Erlensee noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Erlensee

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Erlensee?

Der Hebesatz liegt bei 425 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 14.205,63 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Erlensee?

675 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Erlensee hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 390 %. Erlensee liegt 35 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Erlensee per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Erlensee
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.