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Hessen Main-Kinzig-Kreis Hammersbach

Hebesätze Hammersbach

Main-Kinzig-Kreis · AGS 06435013 · 4.889 Einwohner

Gewerbesteuer
420 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
680 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
680 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Hammersbach setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 420 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 680 %. Der Median Main-Kinzig-Kreis liegt bei 390 %, die Differenz beträgt 30 Prozentpunkte.

Was der Wert für Hammersbach bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Hammersbach im höchsten Fünftel; der Satz von 420 % kommt insgesamt 243 mal vor. Innerhalb von Hessen steht die Gemeinde auf Platz 331 von 421, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 311-grösste von 422 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Hammersbach vorliegen

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Hammersbach, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Hammersbach 420 % Berichtsjahr 2024
Median Main-Kinzig-Kreis 390 % Berichtsjahr 2024 +30 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +40 Prozentpunkte

Von 29 Gemeinden im Main-Kinzig-Kreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Hammersbach auf Platz 21, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Gemeinden nahe am Wert von Hammersbach

Gemeinden im Main-Kinzig-Kreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Hammersbach Grundsteuer B
Bruchköbel 420 % 0 Prozentpunkte 590 %
Hasselroth 420 % 0 Prozentpunkte 495 %
Erlensee 425 % +5 Prozentpunkte 675 %
Gelnhausen, Barbarossastadt 425 % +5 Prozentpunkte 550 %
Steinau an der Straße, Brüder-Grimm-Stadt 425 % +5 Prozentpunkte 550 %

Wie viel Gewerbesteuer in Hammersbach anfällt

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 420 % sind das 14.038,50 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.337,00 Euro weniger. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Hammersbach und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Hammersbach ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Hammersbach

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Hammersbach?

420 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 14.038,50 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Hammersbach?

680 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Hammersbach hoch?

Gemessen am Median Main-Kinzig-Kreis von 390 % liegt der Satz von Hammersbach 30 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Hammersbach per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Hammersbach
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.