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Hebesätze Hammersbach
Hammersbach setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 420 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 680 %. Der Median Main-Kinzig-Kreis liegt bei 390 %, die Differenz beträgt 30 Prozentpunkte.
Was der Wert für Hammersbach bedeutet
Bundesweit betrachtet fällt Hammersbach im höchsten Fünftel; der Satz von 420 % kommt insgesamt 243 mal vor. Innerhalb von Hessen steht die Gemeinde auf Platz 331 von 421, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 311-grösste von 422 Gemeinden des Landes.
Welche Stände für Hammersbach vorliegen
Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Hammersbach | 420 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Main-Kinzig-Kreis | 390 % | Berichtsjahr 2024 | +30 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +40 Prozentpunkte |
Von 29 Gemeinden im Main-Kinzig-Kreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Hammersbach auf Platz 21, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.
Gemeinden nahe am Wert von Hammersbach
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Hammersbach | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Bruchköbel | 420 % | 0 Prozentpunkte | 590 % |
| Hasselroth | 420 % | 0 Prozentpunkte | 495 % |
| Erlensee | 425 % | +5 Prozentpunkte | 675 % |
| Gelnhausen, Barbarossastadt | 425 % | +5 Prozentpunkte | 550 % |
| Steinau an der Straße, Brüder-Grimm-Stadt | 425 % | +5 Prozentpunkte | 550 % |
Wie viel Gewerbesteuer in Hammersbach anfällt
120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 420 % sind das 14.038,50 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.337,00 Euro weniger. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.
Auf welcher Grundlage festgesetzt wird
Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Hammersbach und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.
Die Satzung von Hammersbach ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Hammersbach
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Hammersbach?
420 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 14.038,50 Euro Steuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Hammersbach?
680 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.
Ist die Gewerbesteuer in Hammersbach hoch?
Gemessen am Median Main-Kinzig-Kreis von 390 % liegt der Satz von Hammersbach 30 Prozentpunkte darüber.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Hammersbach per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.
Woher die Werte stammen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.