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Rheinland-Pfalz Donnersbergkreis Standenbühl

Hebesätze Standenbühl

Donnersbergkreis · AGS 07333074 · 192 Einwohner

Gewerbesteuer
418 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
530 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
366 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Standenbühl gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 418 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 530 %. Der Median Donnersbergkreis liegt bei 389 %, die Differenz beträgt 29 Prozentpunkte.

Was der Wert für Standenbühl bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Standenbühl im höchsten Fünftel; der Satz von 418 % kommt insgesamt 21 mal vor. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 2.120 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.928-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Standenbühl ausweisen

Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.

Gewerbesteuer-Hebesatz Standenbühl, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Standenbühl 418 % Berichtsjahr 2024
Median Donnersbergkreis 389 % Berichtsjahr 2024 +29 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +38 Prozentpunkte

Von 81 Gemeinden im Donnersbergkreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Standenbühl auf Platz 72, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Vergleichbare Gemeinden in der Nähe

Gemeinden im Donnersbergkreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Standenbühl Grundsteuer B
Einselthum 418 % 0 Prozentpunkte 600 %
Rüssingen 418 % 0 Prozentpunkte 500 %
Mannweiler-Cölln 420 % +2 Prozentpunkte 500 %
Winnweiler 420 % +2 Prozentpunkte 659 %
Immesheim 421 % +3 Prozentpunkte 409 %

Was der Hebesatz in Standenbühl in Euro bedeutet

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 418 % sind das 13.971,65 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.270,15 Euro weniger. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Wo die Festsetzung für Standenbühl nachzulesen ist

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Standenbühl nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Standenbühl noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Standenbühl

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Standenbühl?

418 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 13.971,65 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Standenbühl?

Die Grundsteuer B liegt bei 530 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Standenbühl hoch?

Der Median Donnersbergkreis liegt bei 389 %. Standenbühl liegt damit 29 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Standenbühl per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Standenbühl
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Diese Seite gibt festgesetzte Werte mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung. Was gilt, steht in der Satzung und im Bescheid. Regeln: Methodik, Werkzeug: Gewerbesteuer berechnen.