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Rheinland-Pfalz Donnersbergkreis Immesheim

Hebesätze Immesheim

Donnersbergkreis · AGS 07333032 · 134 Einwohner

Gewerbesteuer
421 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
409 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
369 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Immesheim beträgt 421 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 409 %. Der Median Donnersbergkreis liegt bei 389 %, die Differenz beträgt 32 Prozentpunkte.

Wie Immesheim zum Landesdurchschnitt liegt

Immesheim liegt im höchsten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 6 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 421 %. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 2.182 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 2.083-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Immesheim im Überblick

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Immesheim, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Immesheim 421 % Berichtsjahr 2024
Median Donnersbergkreis 389 % Berichtsjahr 2024 +32 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +41 Prozentpunkte

Von 81 Gemeinden im Donnersbergkreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Immesheim auf Platz 77, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Nachbarn von Immesheim mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Donnersbergkreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Immesheim Grundsteuer B
Ottersheim 421 % 0 Prozentpunkte 460 %
Zellertal 421 % 0 Prozentpunkte 500 %
Mannweiler-Cölln 420 % −1 Prozentpunkte 500 %
Winnweiler 420 % −1 Prozentpunkte 659 %
Einselthum 418 % −3 Prozentpunkte 600 %

Was die Gewerbesteuer in Immesheim konkret kostet

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 421 % Hebesatz sind 14.071,93 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.370,43 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wer den Hebesatz in Immesheim beschliesst

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Immesheim, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Immesheim noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Immesheim

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Immesheim?

421 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 14.071,93 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Immesheim?

Die Grundsteuer B liegt bei 409 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Immesheim hoch?

Immesheim liegt 32 Prozentpunkte darüber, gemessen am Median Donnersbergkreis von 389 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Immesheim legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Immesheim
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.